Menschen haben das Recht, ihr landwirtschaftlich gewonnenes Saatgut oder Vermehrungsmaterial aufzubewahren, zu verwenden, auszutauschen und zu verkaufen.
(Artikel19 UNDROP - Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Kleinbäur:innen und allen Menschen, die vom Land leben)

Home Die neue Sortenfibel ist da!

Brokkoli "Purple Sprouting" © Helmut Hohengartner

Herzlich willkommen!

Entdecke wie der Verein „Unverblümte Sortenfibel“ entstanden ist und was unsere Ziele sind.

18.10.2024

Ein Alle-Leut-Recht auf Saatgut


Warum es nicht egal ist, ob unser Saatgut frei oder vogelfrei ist

Wem die Sorten gehören, die als EU-Handelssorten registriert wurden, regelt ein umfangreiches Gesetzeswerk.  Doch über die Eigentumsverhältnisse von Sorten und Herkünften, die nicht in den offiziellen Sortenlisten enthalten sind, gibt es keine Bestimmungen. Sie sollten eigentlich uns allen gehören, doch sie gehören de facto niemandem - und das ist ein Problem. Denn Allgemeingut ist gesetzlich davor geschützt, dass es sich Einzelne exklusiv aneignen können. Sorten sind aber rechtlich betrachtet kein Allgemeingut, sie sind sozusagen vogelfrei. 

Die jetzige Gesetzeslage ermöglicht legale Biopiraterie bisher freier Sorten!

Der Vorschlag zum neuen Saatgutgesetz würde Biopiraterie sogar noch erleichtern, indem Erleichterungen bei der Zulassung von „phytogenetischem Material“ dieses schutzlos ausliefert. Das umso mehr, als alle Zeichen auf Neue Gentechnik zeigen und die Veröffentlichung von Gensequenzdaten bereits eifrig betrieben wird. (Vergleiche dazu die Studie „Biopiraterie 2.0“ von Andreas Riekeberg – im Internet abrufbar)

Im Entwurf zur neuen Saatgutgesetzgebung fehlt also das Wesentliche:

Ein Paragraph,

der das Recht auf Saatgut als Menschenrecht absichert

und unsere Sorten vor Biopiraterie schützt.

Und wie kann das in der Praxis aussehen?

In vielen Ländern Skandinaviens, in der Schweiz und in Schottland ist das Recht, die Natur zu genießen, zu zelten und die Früchte des Waldes zu pflücken, gesetzlich verankert. Sogar in Bayern gibt es einen „Schwammerlparagraphen“. In Anlehnung an dieses „Allemannsrätten“, das den freien Zugang zum Allgemeingut Natur für alle Menschen, die damit sorgsam umgehen, sichert, brauchen wir Gesetze, die den freien Zugang zum Allgemeingut Saatgut gewährleisten. Es ist höchste Zeit für ein Alle-Leut-Recht, das im Zentrum der Saatgutgesetzgebung steht.

Wir betteln nicht um Ausnahmen, wir fordern Rechte!



21.4.2024

Appell an die EU-Parlamentarier


Wir von der Initiative Unverblümt beobachten, was in den EU-Gremien vor sich geht und stellen fest: Es schaut gar nicht gut aus. Sowohl der freie Saatguttausch als auch die Existenz von freien Sorten ist akut gefährdet!

Außer Basisorganisationen wie Via Campesina oder Unverblümt sind sich so gut wie alle Akteur:innen darüber einig, dass die letzten  Saatgutressourcen für den freien Markt verfügbar gemacht werden sollen.  Lobbyisten aus allen Himmelsrichtungen - der Saatgutindustrie, Bauernbünde, aber auch Vertreter:innen der Biobranche, geschäftstüchtige NGOs, Öko-Parteien, Demeter-Züchtungsfirmen usw, streiten nur mehr darüber, wie das im Detail aussehen soll und wer den größten Anteil am Kuchen bekommt.

Für die Erhaltung der Biodiversität ist das schädlich, denn es fördert die missbräuchliche Aneignung von Sorten und damit die Enteignung derer, die diese Sorten erhalten.

Mit natürlichen Ressourcen ist das so eine Sache. Entweder sie gehören uns allen, dann sprechen wir von Gemeingut. Oder der Staat beansprucht sie für sich, dann sind sie verstaatlicht. Was gar nicht geht ist, wenn jemand, dem sie nicht gehören, sie Profiteuren zur Verfügung stellt. Doch genau das beabsichtigt die Kommission derzeit.

 

Wir bleiben dabei: Das Recht auf Saatgut ist ein Menschenrecht! Ein Menschenrecht ist nicht verhandelbar und keine Ausnahme, sondern die Regel.


Vorsicht!

Saat- und Pflanzgutverordnung beruht auf falschen Annahmen! Wir fordern die EU-Parlamentarier:innen auf, dem Verordnungsentwurf nicht zuzustimmen!

Die Verordnung ermöglicht eine einseitige Aneignung von „genetischen Ressourcen“ durch Einzelne zur exklusiven Nutzung. Damit unterstellt die Verordnung die Grundannahme, nicht registrierte Sorten gehörten niemand.

• Sogenannte „Genetische Ressourcen“ liegen ja nicht einfach auf der Straße herum. Sie werden von Erhalter:innen gepflegt, vermehrt und weiter entwickelt. Die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen greifen fundamental in das Recht der Erhalter:innen ein, über die von ihnen über Jahre mühevoll erhaltenen Sorten zu verfügen. Die Aneignung dieser Sorten durch Einzelne kommt legalisierter Bio-Piraterie gleich.

• Die Biodiversitätskonvention verlangt ausdrücklich die Zustimmung der „Gebenden“ (Art. 15.5) und eine einvernehmliche Übereinkunft über die Bedingungen der Weitergabe (Art. 15.4). Dies ist im vorliegenden Verordnungsentwurf nicht vorgesehen.

21.3.2024 

Frühling!

Die Unverblümte Sortenfibel bestellen! 


Fast 400 Sorten und wieder ein spannender Textteil, diesmal mit dem Schwerpunkt Biopiraterie.


EU-Saatgutverordnung: Das aktuelle Interview mit Flora Unverblümt Blick ins Buch Sortenfibel unverblümt bestellen

Wir freuen uns über mehr Inhalt, nämlich 382 interessante Sortenangebote von 19 Erhalter:innen. Das ist ein Plus von 34%! Das Angebot an Gemüse, Kräutern, Feldfrüchten und Obstsorten ist nun schon erfreulich breit und vielfältig geworden.

Wir wollen mit dieser Sortenfibel die Erhalter:innen und ihren unverzichtbaren Dienst an der Bio-Diversität wieder sichtbar machen. Daher haben wir die Sortenfibel 2024 und ihre Texte ganz unter die Überschrift „Bio-Piraterie“ gestellt.

Die Sortenfibel ist nicht nur ein jährlich wachsendes Verzeichnis von Sorten und Erhalter:innen. Es ist ein brandheißes saatgutpolitisches Statement. Denn: Die vielen privaten, uneigennützigen Erhalter:innen, die in ihren Gärten und auf ihren Höfen ihre Sortenraritäten erhalten, sind aus der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend verschwunden. Sie sind so sehr unsichtbar geworden, dass sie und ihre Bedürfnisse im Entwurf zur EU-Saatgutverordnung gar nicht vorkommen.

 

Wir freuen uns auch darüber, trotz Kostensteigerungen den Preis der Sortenfibel bei € 13,00 halten zu können. Bitte helfen Sie uns dabei, unsere UNVERBLÜMTE Sortenfibel bekannt zu machen. Vielleicht möchten Sie gleich 2 (oder noch mehr 😊) Exemplare bestellen – eines zum Selberlesen und eines zum Weiterschenken.


4.12.2023

 

Brief an die EU-Parlamentarier:innen

Betrifft:

VERORDNUNG DES PARLAMENTS UND DES RATES

über die Herstellung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial in der Union

 

SOS Seeds in Danger

 

Die Initiative Unverblümt und der Verein „Unverblümte Sortenfibel“ sprechen für Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, in ihren Gärten und auf ihren Bauernhöfen Kulturpflanzensorten zu erhalten und weiter zu entwickeln.Wir sind selbst als Erhalter und Erhalterinnen einer größeren Palette verschiedener Kulturpflanzensorten aktiv, wir sind Landwirte, Gärtnerinnen und Hausgärtner. Wir wenden uns also nicht für, sondern als unmittelbar und persönlich Betroffene an Sie.

 

Die EU-Kommission hat einen neuen Entwurf zu einer gemeinsamen Saat- und Pflanzgutregulierung vorgestellt.Dieser ist vortrefflich an die Wünsche und Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion und der Saatgutindustrie angepasst. Und den speziellen Zielen einer ökologischen Landwirtschaft wurde darin besonderes Augenmerk geschenkt.

 

Doch etwas fehlt,auf das Wichtigste wurde vergessen!

- auf die Menschen, die sich mit dem Saatgut beschäftigen

- auf die Agro-Biodiversität

Also auf jene, die keine Lobby und keine wirtschaftlichen Interessen haben, aber von höchstem gesellschaftlichem Interesse sind.

 

Jeder Mensch hat das Recht auf Saatgut

Die natürlichste Sache der Welt, dass man ein Samenkorn in die Erde stecken und den Ertrag dieser Handarbeit auch weitergeben darf, muss jedem und jeder möglich sein, ohne dafür einen Anwalt zu brauchen. Dazu ist es notwendig, die Erhalterinnen der Biodiversität und ihre Sorten zu schützen, indem man sie in den Geltungsbereich der Verordnung aufnimmt und genau diese Rechte explizit garantiert.

 

Wir fordern daher, entsprechend der UNO-Resolution UNDROPdas Menschenrecht, Saat- und Pflanzgut zu erzeugen, zu lagern, anzubauen und sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich weiterzugeben, gesetzlich zu verankern. Wir fordern dies als festgeschriebenes Grundrecht! Und wir fordern, dass die Ausübung dieses Rechtes zu keiner Aufzeichnungs- oder Meldepflicht führt und auch nicht sonst wie behindert wird.

 

Ein wichtiges Ziel der Verordnung,dieFörderung der Agro-Biodiversität wird meilenweit verfehlt.

 

Mit Schlagworten wie „Vielfalt muss auf den Teller, nur so kann sie erhalten werden“ suggerieren uns sowohl die EU Kommission, als auch etablierte NGO´S, dass der Markt für die Erhaltung der Biodiversität sorge - jener Markt, dessen Akteure bisher für das Verschwinden der Vielfaltverantwortlich waren.

Der gesamte Verordnungsentwurf basiert auf der Annahme, dass erleichterter Marktzugang durch liberalisierte Zulassungskriterien für traditionelle Sorten und Neuzüchtungen der Schlüsselzur Erhaltung der genetischen Vielfalt sei. In Folge dessen sieht die EU Kommission auch kein Problemdarin, die bisher tolerierten Freiräume für Erhalter:innen Stück für Stück einzuengen und die Hüter:innen der letzten genetischen Ressourcen zu rechtlosen Ersatzteillieferanten für die Saatgutbranche zu degradieren.

Die Ausbeutung und Privatisierung genetischer Ressourcen nennt man Biopiraterie.

Das wäre durch die Verordnung legalisierter und organisierter Diebstahl.

 

Wir haben die EU-Kommission gefragt, auf Grund welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse sie von der Annahme ausgeht, dass Marktöffnung und Erleichterungen für die Züchtungsbranche die Agrobiodiversität erhalten könnten. Diese Frage blieb unbeantwortet.

Es sind die Saatguterhalter:Innen, die die Agro-Biodiversität in ihren Gärten und auf ihren Feldern am Leben erhalten! Landwirte, Gärtnerinnen und Hausgärtner. Die Vielfalt wird garantiert durch die Vielzahl der Menschen, die sich damit beschäftigen, an unterschiedlichen ökologischen Standorten,mit unterschiedlichen Methoden, Zielen und Vorlieben. Nur so kann eine Anpassungsfähigkeit an die sich ändernden Klimabedingungen erreicht werden.

Eine AnpassungsFÄHIGKEIT, nicht eine Anpassung an momentane Erfordernisse.

 

Der vorliegende Verordnungsentwurf mit seinen Beschränkungen und Verwaltungserfordernissen würde zur Folge haben, dass viele Erhalter:innen ihre Tätigkeit einstellen – ein unwiederbringlicher Verlust für die Diversität.

 

Bitte helfen Sie mit, unterstützen Sie unsere Forderungen!

Sehr geehrte Abgeordnete zum Europäischen Parlament, wenn Sie die Biodiversitätsstrategie mit Leben füllen wollen, müssen Sie an die Schwächsten denken. Wir Saatguterzeuger:innen repräsentieren die „Fußgänger:innen“ in der Regelung des Saat- und Pflanzgutverkehrs.

 

Bitte lehnen Sie den vorliegenden Entwurf ab!

Er ist gefährlich für:

-       Die Agro-Biodiversität

-       Die Ernährung aller Menschen

Er steht für

-       Verlust der genetischen Vielfalt

-       Hunger in der Welt

-       Neo-Kolonialismus in nachhaltigem Gewand.

 

Wir bitten Sie: Stimmen Sie diesmal mit NEIN, damit der Entwurf im Sinne des Menschenrechtes auf Saatgut und unversehrter Biodiversität nochmal überarbeitet wird.

 

Details zu unseren Forderungen finden Sie im beigefügten Amendment an den Berichterstatter des EU-Parlaments Herbert Dorfmann.

Mit bestem Gruß

 

Helmut Hohengartner

Barbara Hable

Florian Walter

Amendment der Initiative Unverblümt

16.11.2023

AKTUELL ::: AKTUELL ::: AKTUELL ::: AKTUELL

Die Arche Noah startet soeben ihre Petition zum EU-Saat- und Pflanzgutrecht. Unverblümt erreichen Mails mit der Frage, was wir davon halten.

Gedanken zur Petition der Arche Noah

 Heute erhielten wir Post – per Mail. Wir haben die Erlaubnis, den Schriftverkehr ohne Nennung des
Absenders zu veröffentlichen. Er spricht für sich.


Von: .........................................................
Gesendet: Donnerstag, 16. November 2023 08:23
An: Initiative Unverblümt <
gemeinsam@archemitzukunft.net>
Betreff: Petition Arche Noah

 

Hallo Ihr Lieben!
Könnte ich bitte von Euch eine Meinung bekommen, ob es sinnvoll ist, bei der Petition der Arche
Noah zum Saatgut-Recht teilzunehmen - ist sie allgemein genug gehaltne, dass man im Sinn des
Fußgänger-Prinzips weiterbohren kann oder zementiert man damit eine Situation fest, die eine
unerquickliche Zwischenlösung ist, weil es dann heißt, was wollt ihr jetzt noch, man hat Euch ja ein
Zugeständnis gemacht?
Lg --------------

 

Am 16.11.23 um 09:28 schrieb Unverblümt

 

Liebe ,,,,,,,,,,,,,,,
ich antworte Dir vorab mal mit meiner persönlichen noch nicht abgestimmten Meinung.
Nach der morgigen Mitgliederversammlung der Arche Noah werden wir darüber bei „Unverblümt“
beraten.
Es zieht sich eigentlich wie ein roter Faden durch die Öffentlichkeitsarbeit des letzten Jahres bei
Arche Noah. In den Präambeln und Erläuterungstexten findet man fast alle Argumente vertreten,
die auch wir für wichtig halten. Doch wenn man dann die konkreten Forderungen liest, ist man
schwer enttäuscht. Denn die sind zahnlos, unkonkret und teilweise mit haarsträubenden Fehlern
gespickt.
Zu den Forderungen in der aktuellen Petition der Arche Noah:
1. "Die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der lokal angepassten
Kulturpflanzen-Vielfalt muss oberste Priorität haben!"

Klingt gut. Priorität gegenüber wem? Und wie soll diese Priorität ausgestaltet
sein? Außerdem genießt die Kulturpflanzen-Vielfalt ohnedies auch in der EU
Priorität. Allerdings werden die Menschen, die bisher diese Vielfalt erhalten
haben, in ihrer Arbeit behindert, während der Zugang für die Saatgut-Industrie geebnet wird.

 

2. "Völkerrecht sichern: Ernte, Weitergabe, Tausch und Verkauf von eigenem
Saatgut müssen für Bäuer:innen und Gärtner:innen legal möglich sein!"

Völkerrecht hat mit Saatgut nichts zu tun. Es geht um die Ausformung der
Menschenrechte und internationale Verträge.
Laut Verordnungsentwurf ist die Ernte, Weitergabe, Tausch und Verkauf von
eigenem Saatgut für Bäuer:innen und Gärtner:innen ohnedies vorgesehen
und auf keinen Fall illegal, allerdings mit kaum erfüllbaren Anforderungen
gespickt.

 

3. "Die Vermarktung von vielfältigen und lokal angepassten Sorten durch
regionale Saatgut-Erzeuger muss erleichtert werden!"

Wenn der Marktzugang undifferenziert für alle Marktteilnehmer erleichtert
wird, dann werden sich die stärkeren, größeren durchsetzen. Es braucht also
ganz im Gegenteil einen Schutz der schwächeren Marktteilnehmer vor
Ausverkauf, Biopiraterie etc. Sieh es an Deiner eigenen Arbeit: Wenn der
Marktzugang für alle erleichtert wird, werden sich die potenteren Anbieter ein
paar attraktive Rosinen rauspicken und damit den Markt fluten. Für Dich
bleibt dann die Züchtung und Erhaltung von ein paar Raritäten, nach denen
nur sehr geringe Nachfrage besteht.

 

4. "Stopp für die Pestizid- und Düngemittel-Abhängigkeit bei neu
zugelassenen Sorten!"

Plakativ, aber praxisfern. Wie soll das funktionieren?

 

Schlussendlich bleibt das Dilemma bestehen: Was tun? Arche Noah ist prominent
und hat es wahrscheinlich als einzige Organisation drauf, Druck von außen
aufzubauen. Und den wird es wahrscheinlich brauchen, um aus dem vorliegenden
Verordnungsentwurf noch die schlimmsten Passagen wegzubekommen.
Auf der anderen Seite fällt es unendlich schwer, obige „Forderungen“ zu
unterschreiben. Denn obige Formulierungen sind kein Einzelfall. Seit mehr als
einem Jahr finden wir immer die gleiche Struktur:
Großmundige Überschriften und
weichgespülte Forderungen, die allen Stakeholdern gleichermaßen
entgegenkommen sollen.
Denn Arche Noah kuschelt mit den Saatgutfirmen, pusht
den großflächigen Bio-Anbau, ist selbst als Organisation kommerziell tätig und gibt
darüber hinaus vor, die selbstständigen Erhalter:innen zu vertreten. Das kann sich
einfach nicht ausgehen.

 

Von: .........................................................
Gesendet: Donnerstag, 16. November 2023 10:58
An: Unverblümt

Betreff: Re: Petition Arche Noah

 Hallo! Danke Dir - ich dachte mir schon sowas, nachdem ich Eure letzte Mail gelesen habe.
Was ich fürchte ist, dass wenn etwas, das so schön klingt als "Erfolg" abgebucht wird, es
dann nach dem Motto: ihr habt doch einen Krümel gekriegt, warum wollt ihr jetzt was vom
ganzen Brot! weitergeht. Sehr sehr schwierig -
weil es tatsächlich eine kritische Masse braucht, damit sich überhaupt etwas bewegt . ........


Darüber lesen Sie in den nächsten Folgen:

  • Wir haben kein Problem mit Saatgut-Produzent:innen
  • Interessenvertretung für alle?
  • Alle wollen Vielfalt – ist das schon Bio-Diversität?
  • Das Fußgänger:innen-Prinzip



16.11.2023

Die EU-Kommission hat im Juli einen Vorschlag für die Neuregulierung des Saat- und Pflanzgutwesens in der Union vorgelegt. Eigentlich stimmt dieser Titel gar nicht, denn für eine Regelung des Saat- und Pflanzgutwesens fehlen wesentliche Teile im Verordnungsentwurf. Herausgekommen ist eine reine Marktregulierung. 

Das darf uns nicht wundern, denn unermüdlich fordern auch Vereine und NGO's nach "freiem Marktzugang für die Vielfalt". Nun zeichnet sich ab: der Markt bekommt freien Zugang zu den Vielfaltssorten.

 

Freier Marktzugang – die Rettung der Bio-Diversität?

 

Den freien Marktzugang für „Vielfaltssorten“ forderte die Arche Noah und andere Stakeholder von der EU-Saatgutreglementierung, denn es ginge um die Rettung der Bio-Diversität. Was auf den ersten Blick recht einleuchtend erscheinen mag, nämlich ungehindert viele bunte Papiertütchen mit vielen bunten Vielfaltssorten kaufen zu können, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ….. Bitte machen Sie sich selbst ein Bild!

 

Der Markt sucht Vielfalt, doch er trägt nichts zu deren Erhaltung bei.

 

Eigentlich macht man mit der Forderung nach möglichst freien Marktzugang den Bock zum Gärtner. Wenn wir schon beklagen, dass über 90 % der Sorten unwiederbringlich verschwunden sind, dann müssen wir auch nachfragen, worauf das zurückzuführen ist. Lag das wirklich an der zu strengen Marktregulierung?

 

Der Markt verlangt nach Abwechslung, heute dies und morgen jenes. Er sucht nach der Vielfalt, um daraus ein paar schicke Rosinen auszuwählen. Und was heute gefragt ist, ist morgen schon wieder out. Na klar, der Markt streckt gierig seine Finger nach unserer Vielfalt aus, doch er trägt nichts zur deren Erhaltung bei. Er beutet sie nur aus, das muss uns klar sein. Die Initiative Unverblümt hat an die EU-Kommission die Frage gestellt, auf welchen wissenschaftlichen Belegen die Annahme fußt, dass der freie Marktzugang die Vielfalt fördere. Bis heute haben wir darauf keine Antwort bekommen.

 

Freier Marktzugang für Sorten, aber Ausschluss für die Menschen – so geht Bio-Piraterie

 

Wie das mit dem freien Marktzugang und der Bio-Piraterie funktioniert, haben wir in Folge (1) ausführlich beschrieben. Eine Dame entgegnete uns daraufhin, dass dies doch keine Biopiraterie sei, weil ja jede(r) die betreffende Sorte registrieren könne. Au weia! Nix verstanden, nicht genügend, setzen! Es geht ja nicht darum, dass ich mir mit Ellbogentaktik eilends mein Rechte sichere. Es geht darum, dass sich durch das Handeln eines einzelnen Unternehmens, das sich diese Vorrechte sichert, die Bedingungen für viele andere Erhalter:innen radikal verschlechtern.

 

Erhaltung der Vielfalt ist kein Markt, und braucht keine Marktregulierung.

 

Schon vor Jahren hat die Arche Noah dem Begriff „Erhaltung“ jenen der „nachhaltigen Nutzung“ hinzugefügt. Dahinter schwingt die Frage, für wen und bis wann die Erhaltung betrieben werden solle. Die Sorten sollen ja nicht in den Archiven verschwinden, sondern der permanenten Nutzung zugeführt werden, behauptet Arche Noah. Lohnt sich Erhaltung also nur noch dann, wenn eine profitable Nutzung dieser genetischen Ressourcen absehbar ist? An dieser Frage geschieht der gedankliche Kurzschluss, der aus einer nachhaltigen Nutzung eine kurzsichtige Ausbeutung, ein Verscherbeln des genetischen Erbes macht. Wenn Erhaltung zum Geschäft wird, dann hat sie sich selbst aufgegeben, denn dann wird nur mehr das erhalten, was sich lohnt, und alles andere verschwindet in der Versenkung. Wenn die vorgesehene EU-Verordnung den gesamten Bereich der Sortenerhaltung unter die Regeln einer Marktordnung stellt, dann folgt sie auch diesem Weg, Erhaltungsarbeit den destruktiven Kräften des Marktes auszusetzen. Da hilft auch kein „Sonderstatus“ mit ein paar Erleichterungen in dieser Verordnung.

 

Ein strategischer Fehler

 

Aus unserer Sicht ist es ein entscheidender strategischer Fehler, undifferenziert und plakativ „freien Marktzugang für Vielfaltssorten“ zu fordern. Das mag stimmig sein, wenn man Erhaltung und nachhaltige Nutzung in einem Atemzug nennt und auch denkt. Bei genauerem Hinschauen müsste man jedoch erkennen, dass beide Ziele getrennt zu behandeln und mit ihren je unterschiedlichen Ansprüchen berücksichtigt werden müssten. Sie dürfen nicht gegeneinander aufgewogen oder eines auf Kosten des anderen verkauft werden. Es darf nicht sein, dass auf Maßnahmen gegen Bio-Piraterie oder die vollinhaltliche Erfüllung der UNDROP-Verpflichtungen verzichtet wird, um auf der anderen Seite einen erleichterten Zugriff des Marktes auf Vielfaltssorten zu ermöglichen.


12.11.2023

Die EU-Kommission hat im Juli einen Vorschlag für die Neuregulierung des Saat- und Pflanzgutwesens in der Union vorgelegt. Leider wurden im Verordnungsentwurf ganz wesentliche Fragen schlichtweg vergessen.

Der Gesetzwerdungsprozess geht nun laut Expert:innen "in die heiße Phase". Trotz dieser Hektik sollten wir nicht darauf vergessen, weiterhin auf die noch offenen Fragen aufmerksam zu machen.

Mit ein paar kurzen Aufsätzen möchten wir Dir unseren Standpunkt näher bringen. Damit das Lesen nicht zu anstrengend wird, packen wir das in kleine Happen, die wir in unregelmäßigen Abständen in den nächsten Wochen versenden: Letzte Woche haben wir in diesem Zusammenhang über das Problem der "legalen Bio-Piraterie" berichtet. Diesmal wenden wir uns Grundsätzlichem zu: 

 

„Verbindliche Rechte im Gesetz“ vs. „Vom Gesetz ausgenommen“

 

Ende September trafen sich Florian, Barbara und Helmut mit Vertretern der Arche Noah (Gerlinde Hochreiter und Martina Schwaiger aus dem Vorstand, Volker Plass und Bernd Kajtna aus der Geschäftsführung sowie Catherine Dolan und Magdalena Prieler aus der Fachabteilung Politik im Online-Format.

 

Das Gespräch verlief sehr geordnet und bot beiden Seiten die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu erläutern. Volker Plass fasste abschließend zusammen, dass wir offensichtlich zu 99,5% einer Meinung sind. Nun, denn! Was ist mit den restlichen 0,5%?

 

Verbindliche Regelung oder Ausnahme – was ist besser?

 

Unverblümt steht auf dem Standpunkt, dass in der Verordnung das Grundrecht festgeschrieben sein muss, dass es jeder Person gestattet sein muss, Saat- und Pflanzgut in einer geringen Menge zu erzeugen und dieses entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Dieser Gedanke entspricht der Formulierung im UNDROP. Wir haben ihn als „Fußgänger-Prinzip“ bereits im Mai 2022 erstmals präsentiert und in der Folge immer wieder zur Diskussion gestellt.

 

Arche Noah und viele andere NGO’s verbeißen sich hingegen in die Ausformulierung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Außenstehenden mag dies als Streit um „des Kaisers Bart“ erscheinen. Ist doch egal, ob Grundrecht oder gut ausformulierte Ausnahme, solange wir Erhalter:innen weiter werken dürfen, mag man sich denken.

 

Egal ist es aber nicht! Das erfuhren wir bei einem Gespräch mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums und der Bundesanstalt für Ernährungssicherheit zum Fall „Sweet Chocolate“. Wir argumentierten damals, dass durch die von einer Saatgutfirma beantragte Höherstufung der ehemaligen Erhaltungssorte ins Standardsortiment Erhalter:innen ihr gewohntes Recht auf Verbreitung dieser Sorte verlören. Da entgegnete uns der Experte der Bundesanstalt: „Falsch, Ihr verliert kein Recht, es wird lediglich Eure Freiheit eingeschränkt!“ So ist das also!

 

Mit einem Moment war uns klar, was der Unterschied zwischen einem festgeschriebenen Recht und einer Aussparung im Gesetz ist. Seither reden wir uns den Mund fuselig. Es will nur niemand wahrhaben.

 

Nun haben wir den Salat

 

Die EU-Kommission hat sich die Eingaben vieler Stakeholder zu Herzen genommen. Es sind Ausnahmen vorgesehen für die Erhaltung, für Erhaltungsnetzwerke, für Landwirte, für die Forschung etc. Leider sind die Ausnahmen sehr dürftig ausgestattet und darüber hinaus mit einer großen Bürde an Verpflichtungen verbunden. Dagegen laufen nun viele NGO Sturm. Doch es besteht noch ein weiteres Problem. Die verschiedenen Ausnahmen sind isoliert – jede Gruppe hat für sich einen Ausnahmebereich, doch die Ausnahmebereiche hängen nicht zusammen. Der Landwirt kommt nicht an das Material der Erhalter:innen und die Erhalter:innen dürfen nicht an Landwirte liefern etc. Ein ähnliches Problem betrifft die Erhalter-Netzwerke. Das von uns vorgeschlagene Grundrecht für alle würde die Isolierung der einzelnen Gruppen völlig auflösen.

 

Grundrechte fordern zieht sich über eine lange Zeit

 

In der Diskussion über Grundrecht oder Ausnahmeregelung hören wir noch ein zweites Argument, das uns nicht überzeugen kann. Man dürfe von der EU-Kommission nur fordern, was erfüllbar sei. Ein Grundrecht wäre unerfüllbar, weil sich dagegen die Saatgutlobby vehement wehren würde. So funktioniert Sozialdisziplinierung und Untertanen-Kultur, doch nicht mit uns! Grundrechte muss man immer wieder einfordern, auch wenn sie im Augenblick nicht erreichbar scheinen. Denken Sie an Frauenrechte, Minderheitenrechte, Abschaffung der Amtsverschwiegenheit etc. Es dauert lange und geht in kleinen Schritten. Steter Tropfen höhlt den Stein. In den UNO-Menschenrechten für die Menschen, die auf dem Land leben (UNDROP) ist das Recht auf Saatgut und dessen freie Verbreitung bereits festgeschrieben. Das ist ein Recht, das die UNO auch uns Erhalter:innen zugesprochen hat. Wenn uns dieses Recht beschnitten wird, dann ist es unsere Pflicht, laut aufzuschreien. Sonst wird uns niemand mehr ernst nehmen.


Darüber lesen Sie in den nächsten Folgen:

  • Sorgt der Markt wirklich für Vielfalt?
  • Wir haben kein Problem mit Saatgut-Produzent:innen
  • Interessenvertretung für alle?
  • Alle wollen Vielfalt – ist das schon Bio-Diversität?



3.11.2023

Seit Juli ist der Verordnungsentwurf der EU-Kommission bekannt.

Wir sind schon seit fast zwei Jahren mit dem Thema beschäftigt, haben aufgedeckt, interveniert, informiert und Lösungen angeboten. Oft genug hatten wir den Eindruck, gegen Wände zu sprechen, denn die verschiedenen NGOs der Saatgut-Szene scheinen vor lauter Beschäftigung mit Ausnahmen, Sonderregelungen und Klauseln das Wesentliche aus den Augen verloren zu haben. Das Problem ist nämlich, dass die für uns wichtigsten Themen im Verordnungsentwurf gar nicht enthalten sind. Man muss also über den Rand der Verordnung hinausblicken, und auch das einfordern, was vergessen wurde.

 

Mit ein paar kurzen Aufsätzen möchten wir Dir unseren Standpunkt näher bringen. Damit das Lesen nicht zu anstrengend wird, packen wir das in kleine Happen, die wir in unregelmäßigen Abständen in den nächsten Wochen versenden:

 

Bio-Piraterie


Es stand schon seit Jahren im Raum, dass die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zur Regulierung des Saatgut- und Pflanzgutwesens vorbereite. Eine unserer Hauptforderungen wurde uns plötzlich klar, als wir 2021/22 zwei hochinteressante und kreative Fälle von Biopiraterie in Österreich aufdeckten.

 

Was hat es auf sich mit der Bio-Piraterie?

Bio-Piraterie funktioniert in Österreich ganz einfach: Man nehme eine altbekannte, bewährte und beliebte Sorte, die nicht (mehr) in der EU-Sortenliste aufscheint und melde sie zur Sortenzulassung im Normalsortiment an. Bereits mit erfolgter Anmeldung auf Sortenzulassung darf diese Sorte von keinem anderen Anbieter mehr in Verkehr gebracht werden. Damit hat man sich von Anfang an jede Konkurrenz vom Leib geschafft. Sollte die Sorte das Zulassungsverfahren nicht bestehen, hat man während des laufenden Verfahrens trotzdem alle anderen Anbieter kaltgestellt. Auch Erhalter:innen dürfen diese Sorte nicht mehr anbieten.

Die Zulassungsbehörde hat u. a. zu prüfen, ob die Sorte unterscheidbar, homogen und beständig ist und der beantragte Sortenname muss bestimmte Kriterien erfüllen. Homogen und beständig sind die meisten Sorten, das sollte für einen Züchter kein Problem darstellen. Das mit der Unterscheidbarkeit bedeutet, dass diese Sorte zumindest in einem Merkmal anders als jede andere zugelassene Sorte sein muss. Um hier keine unnötigen Fragen zu provozieren hilft es, eine kleine Notlüge zu gebrauchen und zu behaupten, dass man diese Sorte selbst gezüchtet oder zumindest züchterisch bearbeitet hat.

Der Kern dieser Geschichte ist nicht frei erfunden sondern hat sich tatsächlich so zugetragen mit der Gurkensorte Shintokiwa. 

Mehr lesen über die Gurke

Erhaltungssorten und Sorten für den Anbau unter besonderen Bedingungen (BB-Sorten)

Bereits im Jahr 2008 hat die EU mit der Richtlinie 2008/62/EG die Mitgliedsstaaten aufgefordert, für die Erhaltung schützenswerter alter Sorten entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Österreich ist dieser Richtlinie gefolgt und hat die Sortenkategorien „Erhaltungssorte“ und „Sorte für den Anbau unter besonderen Bedingungen“ geschaffen. Uns Erhalter:innen ermöglicht die Regelung, dass wir diese Sorten in beschränktem Umfang weiter in Verkehr bringen dürfen – ohne Anmeldung oder sonstigen Verwaltungsaufwand. Um dieses Ärgernis zu umgehen, hat eine österreichische Firma den beliebten Paprika „Sweet Chocolate“, der bereits als Erhaltungssorte registriert war, kurzerhand zur Registrierung als Standardsorte angemeldet.

Auf unsere Intervention hin hat die zuständige Behörde diesen Fall noch einmal genauer unter die Lupe genommen. Bei einem Gespräch im Landwirtschaftsministerium haben uns die Experten versichert, dass eine bereits zugelassene Sorte nicht noch einmal zur Zulassung angemeldet werden kann. Der „Sweet Chocolate“ scheint gerettet. Unseren schriftlichen Einwand hat die Behörde allerdings zurückgewiesen, weil in dieser Angelegenheit nur die Behörde und die anmeldende Firma Parteienstellung haben.

Erhalter:innen, die sich seit Jahrzehnten um diese Sorte bemühten, haben im Verfahren keine Parteienstellung!

Wer tut etwas dagegen?

Bio-Piraterie gibt es also nicht nur am Amazonas und in Südost-Asien, sondern auch hier bei uns in Österreich. Und sie ist gesetzlich gedeckt. Dass man uns nicht falsch versteht: Wir haben nichts dagegen, dass Unternehmen Saatgut von erhaltungswürdigen Sorten auf den Markt bringen. Wenn sie bei der Gelegenheit ihren Kunden vorflunkern, sie hätten die Sorte selbst gezüchtet, sehen wir das nicht so gern, aber darum geht es im Kern gar nicht. Das eigentliche Problem ist, dass uns Erhalter:innen Sorten weggenommen werden, dass uns die Früchte unserer Arbeit geklaut werden und wir unsere Sorten nicht mehr in gewohnter Weise in Umlauf bringen dürfen. Dagegen müssen wir aufstehen! Das Gesetz muss geändert werden!

Es ist ja keine Lösung, die Verbreitung von Sorten zu verbieten. Damit tut man der Bio-Diversität keinen guten Dienst. Diese allerdings nur einzelnen Firmen zu überlassen, ist auch nicht hilfreich. Solange die Saat- und Pflanzgutgesetze dafür sorgen, dass sich einzelne Firmen Exklusivrechte sichern können, sogar für solche Sorten, die sie gar nicht selbst gezüchtet haben, solange funktioniert diese Bio-Piraterie.

Unseren Lösungsansatz nennen wir

Fußgänger:innen-Prinzip 

Mehr zum Fußgänger:innenprinzip

1.7.2023

Einspruch für die Gurke Shintokiwa


Gebt uns unsere Gurke zurück!

Die Gurkensorte ´Shintokiwa´  wurde 1998 vom Sortenerhalter Gerald Harbich über Seed Savers Exchange nach Österreich gebracht, in Folge weiter erhalten und als Erhaltungssorte weitergegeben. In Österreich ist die Nutzung, Vermehrung und Erhaltungszüchtung dieser Sorte durch etliche Personen seit dem Jahr 2001 im Arche Noah Sortenhandbuch dokumentiert. Sie wird seit mindestens 22 Jahren und bis heute in österreichischen Saatgutnetzwerken vermehrt und weitergegeben und erfreut sich großer Beliebtheit. 


Die Sorte ´Shintokiwa´ wird seit 2019 im Normalsortiment (EU-Handelssorte) gelistet; angemeldet wurde sie von einer Firma , die sie als eigene Züchtung bezeichnet. 

Als gelistete Sorte hat sie ihren Status als genetische Ressource verloren und darf EU-weit nicht mehr in Erhaltungsnetzwerken weitergegeben werden. 

Erhalter:innen, Kleinbäuerinnen und Hausgärtner fordern: Gebt uns unsere Gurke zurück!

Die Initiative Unverblümt hat diesen Fall von Biopiraterie dokumentiert und erhebt Einspruch beim Amt für Ernährungssicherheit.

Weiterlesen

30.6.2023

SWEET CHOCOLATE ist wieder eine freie Sorte!


Im Jahr 2022 hat die Initiative Unverblümt gemeinsam mit 30 Unterzeichner:innen Einspruch erhoben – gegen die drohende Zulassung des Paprikas SWEET CHOCOLATE als EU-Handelssorte, da dadurch das Recht der bisherigen Erhalter:innen, Saatgut dieser Sorte in Verkehr zu bringen, erlischt.

Damit haben wir einiges ins Rollen gebracht und jetzt haben wir die Auskunft bekommen, dass Saatgut von Sweet Chocolate wieder offiziell getauscht, verkauft und in seinen vielfältigen Formen und Schlägen weitergegeben werden darf!

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Die Unverblümte Sorten-Fibel ist da! 

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Es war doch immer ein besonderer Moment, das druckfrische Sortenhandbuch in Händen zu halten. Man konnte darin schmökern, suchen und finden, Interessantes anstreichen, bestellen und ausprobieren. Jetzt gibt es wieder ein Sortenhandbuch – ein richtiges Buch, das man in die Hand nehmen kann. Doch damit es ein gemeinschaftliches Dokument unserer kollektiven Arbeit wird, braucht es jetzt DICH! Denn ohne Deine individuellen Sorteneinträge  bleibt es leer.


Warum eigentlich….

...vermissen wir ein gedrucktes Verzeichnis der Erhalter:innen und Ihrer Sortenschätze? Nicht nur, weil es eben praktisch und schön ist. Wollen wir unsere Sorten vor missbräuchlicher Aneignung durch Firmen schützen, benötigen wir dringend eine bleibende Dokumentation unserer Erhaltungsarbeit, also der gemeinschaftlichen Nutzung und Weitergabe – es fehlt uns also zum Schutz unserer Sorten.

Denn diese sind nicht nur vom „Verschwinden“ bedroht, sondern auch durch missbräuchliche Aneignung, wie wir in jüngster Vergangenheit rund um den Paprika „Sweet chocolate“ und die Gurke „Shintokiwa“ aufdecken konnten.

Mehr über Sweet Chocolate

  Aber auch wir selbständig arbeitenden Erhalter:innen sind vom „Verschwinden“ bedroht – uns fehlen ein gemeinsames Medium, öffentliche Sichtbarkeit und eine Plattform, auf der wir nicht mit einem Online-Shop konkurrieren müssen. Denn nur, wenn wir unser Saatgut auch weitergeben können, ist unsere Arbeit gesichert – wir brauchen Austausch, Rückmeldungen und die Motivation, die nur Menschen geben können, die unser Saatgut weiter nutzen.

Ein gedrucktes Verzeichnis ist dauerhaft, darauf hat jeder Mensch Zugriff, der ein Exemplar davon besitzt.

Es ist öffentlich und frei zugänglich für alle Menschen. Die Daten in einem virtuellen Angebot können täglich geändert werden und sind nur solange Wirklichkeit, solange sie nicht (von wem auch immer) vom Netz genommen werden. Dann hast Du keinen Zugriff mehr, die gesamten Daten sind nur mehr dem Inhaber der Datenbank verfügbar.

Genau deshalb haben wir uns die Mühe gemacht, die Herausgabe eines neuen, umfangreichen und sorgfältig redigierten Druckwerkes mit dem Verzeichnis der Erhalter:innen und ihrer Sorten vorzubereiten. Die Grundstruktur steht, die Datenbank ist eingerichtet, am Layout wird fleißig gearbeitet. Nun fehlen eigentlich nur mehr Du und Deine Sortenschätze!


Was ist neu daran?

Seit einem Jahr arbeiten wir vom „Heftl-Team“ an der Konzeption des neuen Druckwerks. Grundlage unseres Konzepts ist eine klare, entschiedene Ausrichtung, die sich konsequent am Aufbau eines intakten und aktiven Netzwerks an Erhalter:innen und der Wahrung ihrer Rechte und Interessen orientiert. Es sind die Menschen mit ihren vielfältigen Gärten, die bis heute viele wertvolle Sorten lebendig erhalten haben, abseits von Marktinteressen und Trends. Und nur mit diesen unabhängigen und uneigennützigen Liebhaber:innen der Sorten können wir auch in Zukunft die Kulturpflanzenvielfalt erhalten.

1.      Mehr als nur ein Samen-Katalog: Die neue Sorten-Fibel soll - wie vom Sortenhandbuch gewohnt - eine Brücke schlagen von Menschen, die Samen anzubieten haben zu jenen, die auf der Suche nach bestimmten Sorten sind. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbreitung der Vielfalt. Der Vermarktungsaspekt darf aber nicht die Oberhand gewinnen.

2.      Alle Sorten sollen rein, nicht nur die aktuell verfügbaren: Es ist aus rechtlichen Gründen sehr wichtig zu dokumentieren, wer sich seit wann mit welchen Sorten beschäftigt (siehe Fall „Sweet chocolate“). Daher sollen auch Sorten angeführt werden, von denen Du im Augenblick kein Material anbieten kannst. Es spricht auch nichts dagegen, Sorten anzuführen, die Du aus gesetzlichen Gründen nicht abgeben darfst (siehe Saatgutverordnung), aber für den eigenen privaten Bedarf vermehrst. In der Sortenpräsentation der neuen Sorten-Fibel ist ein Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen zu jeder Art bzw. Sorte vorgesehen. Es wird auch bei Deiner Sortenpräsentation angeführt sein, ob und wie viel Du davon abgeben möchtest.

3.      Je mehr Erhalter:innen desto besser: Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn auch Erhalter:innen mit einem kleinen Sortiment öfter nachgefragt werden. Die Anpassung der Sorten an die regionalen Bedingungen ist ein wichtiges Ziel der Erhaltung. Daher ist es von Bedeutung, sich an Erhalter:innen in der näheren Umgebung oder mit ähnlichen Anbaubedingungen oder Nutzungsinteressen zu wenden, und auf deren Sorten und Erfahrungen zurückzugreifen. Diesen Aspekt wollen wir besonders hervorheben und immer wieder betonen.

4.      Sorten und Menschen gehören einfach zusammen: Jede Sorte ist gut. Weil sie ein Mensch so lange mit züchterischem Blick ausgelesen hat, bis er sie für die Beste hielt. Um das Beste aus einer Sorte herauszuholen, braucht man Erfahrung in der Kultur, der Verwendung und Zubereitung. Dieses Erfahrungswissen ist untrennbar mit der Sorte verbunden. Es zu sammeln, zu dokumentieren und zu bewahren ist gleichwertiger Teil der Erhaltungsarbeit.

5.      Es gibt viele Themen, über die wir reden sollten: Die Sortenfibel soll sich nicht auf die Aufzählung von Sorten und Erhalter:innen beschränken. Sie soll ein Jahrbuch sein, in dem sich auch Informationen und Betrachtungen zu aktuellen Saatgutthemen finden.

6.      Menschenrecht und Menschheitseigentum: Die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen haben wir über viele Generationen hinweg von unseren Vorfahren übernommen. Sie gehört schlichtweg allen Menschen gemeinsam. Es darf nicht sein, dass sich Einzelne einen Teil dieser Vielfalt aneignen und zum Objekt ihrer Wirtschaftsinteressen machen oder als „genetische Ressourcen“ den Biotechnologen zum Ausschlachten überlassen. Die UNO hat in der Erklärung der kleinbäuerlichen Rechte das Recht auf eigenes Saatgut als Menschenrecht festgeschrieben und einen fairen Nutzenausgleich bei der kommerziellen Nutzung alter Sorten und Herkünfte gefordert. Diesen Grundsätzen sehen wir uns verpflichtet und erwarten dies auch von allen Erhalter:innen.


Wer soll das bezahlen?

Die vielen Stunden der Vorbereitung haben wir ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet. Doch nun geht es darum, die Kosten für den Druck und die Verbreitung zu stemmen. Wir rechnen mit Druckkosten von mindestens € 10,00 pro Exemplar und denken, die Fibel gegen eine Schutzgebühr etwa in Höhe der Druck- und Versandkosten abzugeben.

Wie kannst Du uns unterstützen?

Die wichtigste Unterstützung ist mit Sicherheit, wenn Du bei dem Projekt mitmachst und Dich und Deine Sorten in der neuen Sorten-Fibel präsentierst. Gerne senden wir Dir Informationen und ein Erfassungsformular zu. Es wäre auch wünschenswert, wenn Du eine Anzahl an Fibeln bestellst und so für deren Verbreitung sorgst. Und natürlich sind wir dankbar, wenn Du mit Deinem Beitrag mithilfst, die finanzielle Last und das Risiko mitzutragen.

Unser Konto: Unverblümte Sortenfibel - IBAN: AT63 3747 5000 0019 2831      BIC: RVVGAT2B475

Regeln für die Aufnahme in die Sortenfibel Kontakt

10.6.20222

Petition "Freier Saatguttausch für Erhalter:innen der Vielfalt" verlängert!


Kurz vor Ablauf der Sammelfrist hat ein Mitglied der holländischen Saatgutinitiative ASeed unsere Petition ins niederländische übersetzt. Damit alle Unterschriften zusammengezählt werden können und da es sich um den exakt gleichen Inhalt handelt, hat Openpetition jetzt die Frist zum Sammeln der Unterschriften verlängert.

Schließlich ist die Sache mit dem Pflanzenpass noch nicht entschieden -

Bitte weitersagen und Unterschriften sammeln!

Privatisierung von Erhaltungssorten? Da haben wir etwas einzuwenden!


Kennen Sie die Paprikasorte SWEET CHOCOLATE ?

Seit vielen Jahren wird sie in Saatgutnetzwerken angebaut, vermehrt, weitergegeben und als Gemeingut erhalten.

Jetzt hat eine Firma die beliebte Sorte zur Zulassung als kommerzielle EU-Handelssorte angemeldet.

Sobald eine Sorte zum Zulassungsverfahren angemeldet ist, darf sie nicht mehr wie gewohnt weitergegeben und getauscht werden!


Die Initiative Unverblümt hat gemeinsam mit 31 ERHALTER:INNEN UND SAATGUTFREUND:INNEN einen Einspruch beim Bundesamt für Ernährungssicherheit eingebracht.

SWEET CHOCOLATE retten

SWEET CHOCOLATE ist ein schokoladenbrauner, robuster Paprika, der in den 1960er Jahren von Elwyn Meader gezüchtet wurde.

Professor Meader war gegen Rechte und Lizenzen auf Saatgut und hat seine Züchtungen DER ALLGEMEINHEIT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.

"I was working for the taxpayers, and the results of my work belonged to them.”  (Elwyn Meader)

Link: Seedsman Hall of Fame - Elwyn Meader

Sweet Chocolate ist kein Einzelfall - bereits 2019 wurde die Sorte Shintokiwa in Österreich als EU-Handelssorte zugelassen - ebenfalls nach mehr als 20 Jahren gemeinschaftlicher Erhaltungsarbeit. Mithilfe historischer Sortenhandbücher können wir bis zum Jahr 2016 nachweisen, dass die betroffenen Sorten von mehreren Erhalter:innen in ihren Gärten vermehrt und in Saatgutnetzwerken weitergegeben wurden - also bis zur Anmeldung durch eine Firma Allgemeingut waren.


Ob und wie viele andere Sorten diese stille Privatisierung betrifft, wissen wir nicht. Da es seit 2017 kein Sortenhandbuch mehr gibt, ist nicht mehr nachvollziehbar, wann welche Sorte angeboten wurde oder gegebenenfalls verschwunden ist. 


Anhand der beiden Sorten sehen wir, dass jede Saatgutfirma, ob klein oder richtig groß, freie Sorten für  kommerzielle Zwecke anmelden und privatisieren kann.  Wenn dieses Beispiel Schule macht, könnte es schnell vorbei sein mit der Vielfalt in unseren Gärten.




Warum? Was soll schlecht daran sein, wenn Vielfaltssorten im Handel erhältlich sind?

  • Auf den Handel kann man sich nicht verlassen - die kommerziellen Interessen überwiegen und wenn sich eine Sorte nicht mehr rechnet, wird sie aus dem Sortiment genommen. Eine Sorte ist dann bis die Zulassung ausläuft nicht mehr verfügbar, denn wir dürfen sie ja nicht frei tauschen, auch wenn man sie nirgends kaufen kann.
  • Voraussetzung für die Zulassung ist die Einhaltung der DUS-Kriterien: jede Normalsorte muss unterscheidbar (distinctive), uniform und stabil sein. Und darf nur von anderen Züchtern verkauft werden, wenn sie exakt der Beschreibung in der Sortenliste entspricht. Unsere Erhaltungssorten aber sind in sich vielfältig - durch die Vermehrung an vielen verschiedenen Standorten und von verschiedenen Menschen  sind zahlreiche Varianten entstanden, an unterschiedliche Klimabedingungen angepasst und nach unterschiedlichen Kriterien für die Weitervermehrung ausgesucht. DAS IST VIELFALT.
  • Erhaltung braucht Austausch - wenn ich mein Saatgut nicht weitergeben darf, verliere ich schnell die Motivation für die aufwendige Erhaltungsarbeit. Wenn einzelne beliebte Sorten aus unseren Netzwerken abgezogen werden, weil sie sich kommerziell nutzen lassen, bringt das nichts für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt. Im Gegenteil, es entsteht der Anschein von Vielfalt in den Hausgärten und die vielen Sorten, die alle erhaltenswert sind, werden von ein paar bunten Verkaufsschlagern in den Hintergrund gedrängt. Jede Sorte ist wertvoll!


Saatgut ist Gemeingut und muss es bleiben, denn das Recht auf Saatgut ist ein Menschenrecht.



Jo seawas,

no seawas, iatz homma den Salat!


Hätt i ma ned denkt, ned vorstelln kinna, dass des ned ganz kloa ognumma wird - vasteh i ned ...

.......tsss, zeafix nuamoi....

.....do warad jo nix dabei gwesn, oda hot neamdt gwisst um was ´s geht? (1)

Jednfoiss hob i wenigstens wieder amoi enker Gsicht gseng ...a scho wos...

D´Ehre und Dankschen dawei,

da Sigei

Sigi Lassnig nach der Mitgliederversammlung und Statutenänderung vom 3.12.2021


(1) Jetzt haben wir den Salat, ich hätte mir nicht gedacht, nicht vorstellen können, dass das nicht ganz klar angenommen wird - **  - es wäre nichts dabei gewesen, oder hat niemand gewusst, worum es geht?


Es war knapp, aber der Statutenantrag des Vorstands ist angenommen und über den der 30 Mitglieder wurde nicht abgestimmt.

Jetzt steht unter anderem in den Statuten, dass Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und also daher nicht mehr erzählen dürfen, was auf der Mitgliederversammlung so geredet wurde.

Ein Meilenstein für die Arche Noah - - - auf dem Weg wohin??


Unser Saatgut werden wir weiter erhalten - haltet Euch auf dem Laufenden - bleiben wir in Kontakt - meldet Euch bei uns!

Kontakt Was tun?

Für Zusammenhalt und gegen Spaltung - aus der Rede zur Präsentation unseres Antrags:


Was macht man, wenn man jemanden aus der Wandergruppe verloren hat?

Man geht ein paar Schritte zurück, bis an den Ort, wo man sich zuletzt gesehen .... unser Verein sollte den Mitgliedern nicht davonlaufen....


Ich war einmal Mitglied in einem Verein,

da war klar, dass wir uns unabhängig machen wollen

von der Saatgutindustrie, dass wir uns gegenseitig unterstützen und mit Saatgut versorgen wollen.

Uns war bald klar: Wir brauchen einen Verein, der uns dabei unterstützt.

Damit wir Saatgut nicht immer neu kaufen müssen, damit es Zeit hat sich mit der Zeit anzupassen und zu entwickeln;

und weil der Markt schnelllebig und Moden unterworfen ist und Saatgutvielfalt daher nicht nachhaltig sichert.

Wir wussten genau, was wir wollten und taten -

Begeisterung mache sich breit und heute nennt man das

Saatgutsouveränität.


Da gibts so eine schöne Definition:

Saatgutsouveränität fordert ein, dass Saatgut und die biologische Vielfalt wieder als Gemeingut und als öffentliches Gut anerkannt werden.


Heruntergebrochen auf das Samenarchiv heißt das, das Saatgut gehört allen Menschen gemeinsam als Gemeingut, Besitzer ist zwar der Verein, aber er ist Besitzer eines kollektiven Gemeinschaftseigentums der Mitglieder.

Wenn Saatgut Gemeinschaftseigentum aller Mitglieder ist, dann geht etwas gar nicht: Eine Machtverschiebung hin zu Vorstand und Geschäftsleitung, denn Saatgutsouveränität funktioniert nicht ohne Demokratie.

Es geht auch nicht, dass gewählte Vorstandsmitglieder einander durch Vereinsausschluss hinauskicken können. Wozu gehen wir dann noch wählen?

Es geht außerdem nicht, dass der Vorstand Mitglieder ausschließen kann ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung, weil sie dadurch ja den Zugang zum kollektiven Eigentum Saatgut im Samenarchiv verlieren, daher braucht es eine Zustimmung des Kollektivs - der Mitgliederversammlung.


Aus diesem Grund ist unser Antrag der 30 Mitglieder jetzt entscheidend.

Denn es geht um die Frage: Wer soll entscheiden über das Gemeingut - das Saatgut im Samenarchiv - die Mitgliederversammlung, die ja oberstes Entscheidungsgremium des Vereins sein sollte - oder Einzelpersonen, deren Aufgabe es ist, wirtschaftlichen Sachzwängen Priorität zu geben? Ein Interessenskonflikt, der nur ausbalanciert werden kann, wenn die Mitglieder die Möglichkeit haben, ein Gegengewicht zu geben.


Es geht um die Frage, ob die, die das Saatgut eingebracht haben, auch künftig darüber verfügen sollen.

Denn wer die Saat hat, hat das Sagen

Wer die Mitbestimmung verliert, verliert die Saat.


Lasst euch nix einreden, samma uns ehrlich - habt Ihr alles im Leitantrag auf Punkt und Beistrich verstanden?

Stimmt für nix, wo Ihr Euch nicht 100% sicher seid und ermöglicht dadurch, dass unser Antrag zur Abstimmung kommt.

Gehen wir diesen Schritt zurück und sammeln wir uns.



Mitgliederversammlung am 3.12.2021

Anmeldeschluss 30.11.!


Der Vorstand von Arche Noah plant

einen fundamentalen Umbau des Vereins durch neue Statuten

und spricht von einem „Meilenstein“, doch wohin soll die Reise gehen?


30 Arche Noah Mitglieder haben einen Vorschlag für moderate Statutenänderungen eingebracht.


Lesen Sie aus der Sicht einer Erhalterin, wie sich der geplante Umbau auswirken würde:

„Flora Unverblümt“ nimmt sich selten ein Blatt vor den Mund. Sie sagt: Statuten und Paragrafen sind nicht meine Welt. Sie arbeitet lieber mit Lebendigem – mit Saatgut und Pflanzen. Das ist ihr Leben. 


Doch manchmal verlangen außerordentliche Umstände außerordentliches Engagement….


Die Erhalterin Flora Unverblümt nimmt sich die Zeit, die ausgesendeten über 60 Seiten Infomaterial gründlich durchzulesen. Verwunderliches tritt dabei zu Tage, denn die neuen Statuten sehen unter anderem vor, dass wichtige Mitgliederrechte beschnitten werden sollen. Wer aber verfügt dann in Zukunft über die Saatgutsammlung?

„Flora Unverblümt“ nimmt sich selten ein Blatt vor den Mund. Sie sagt: Statuten und Paragrafen sind nicht meine Welt. Sie arbeitet lieber mit Lebendigem – mit Saatgut und Pflanzen. Das ist ihr Leben. 


Doch manchmal verlangen außerordentliche Umstände außerordentliches Engagement….


Die Erhalterin Flora Unverblümt nimmt sich die Zeit, die ausgesendeten über 60 Seiten Infomaterial gründlich durchzulesen. Verwunderliches tritt dabei zu Tage, denn die neuen Statuten sehen unter anderem vor, dass wichtige Mitgliederrechte beschnitten werden sollen. Wer aber verfügt dann in Zukunft über die Saatgutsammlung?


  • Flora Unverblümt fällt auf, dass Mitgliederbeteiligung nicht vorgesehen ist. Der wissenschaftliche Beirat wird abgeschafft. Der geforderte Erhalter*innenbeirat ist trotz Zusage nicht in Sicht!  (1)

Seltsam, denkt sich Flora. Wie kann ich denn dann in Zukunft mein Engagement einbringen, oder wenn nötig Einspruch einlegen? Gegen die Kooperation mit Raiffeisen Ware Austria oder mit Supermarktketten wie Spar und Bellaflora zum Beispiel.

(1) (2) Fußnoten
  • Bliebe noch die Mitgliederversammlung als höchstes beschlussfassendes Gremium. Doch siehe da, auch hier ist Mitsprache anscheinend unerwünscht. Um einen Antrag zur Tagesordnung stellen zu können braucht es dann 99 Unterschriften. Ich kenne aber keine 99 Mitglieder, denkt Flora nun schon ein wenig verzweifelt. 2) Sie liest weiter.
  • Flora kann es kaum glauben: Die Statutenänderungen sehen vor, dass der gewählte Vorstand nur noch als „Aufsichtsrat“ fungiert und die gesamte Leitung des Vereins und wichtige strategische Bereiche an die Geschäftsführung abgetreten werden. Wird der Vorschlag angenommen, verwirkt der Vorstand somit seine eigene Entscheidungskompetenz, ebenso die der Mitglieder. Konkret heißt das für Flora, ihr Antrag auf „Stopp der Kooperationen mit der Saatgutindustrie“ ist trotz gesammelter Unterschriften leider nicht abstimmungsfähig, denn die Planung der Finanzierung liegt nun allein in den Händen der Geschäftsführung. 3)

Im Begleittext liest Flora, dass diese Entscheidung später nicht mehr aufgehoben werden kann. 4)

(3) (4) §§
  • Flora Unverblümt denkt nach: Wem gehört denn eigentlich das Saatgut im Samenarchiv? Sie hat viele ihrer einzigartigen Sorten zur zusätzlichen Absicherung treuhändig dem Verein anvertraut. Ihre Lieblingsgurke SHINTOKIVA lachte ihr neulich aus dem Supermarktregal entgegen. Angemeldet als EU-Handelssorte, doch wie stramm und uniform sie aussieht – wo ist die Vielfalt geblieben?

Sobald ihre Gurke als Handelssorte gelistet war, löschte der Verein Arche Noah Floras Eintrag im Sortenhandbuch. 5) 

Sie darf nun die Sorte nicht mehr anbieten, die Züchtungsfirma aber, die sie angemeldet hat, profitiert. So war das nicht ausgemacht.

Flora kombiniert: Kommen die neuen Statuten, kann sie durch die geplante Machtverschiebung hin zur Geschäftsführung nichts mehr dagegen unternehmen.

  • Flora fühlt sich ohnmächtig und missbraucht. Jahrzehntelange ehrenamtliche Arbeit von ihr und vielen anderen soll hier zunichte gemacht werden? Jetzt will sie wissen, was da los ist. Das geht doch alle etwas an, denkt sie, denn Saatgut ist Gemeingut – so stand es zumindest immer im Arche Noah Magazin

Flora Unverblümt hätte sich eigentlich einen transparenten Verein samt Auskunftspflicht seiner Organe gewünscht, doch weit gefehlt.

(5) (6)
  • In der neuen Satzung steht, dass sie sich als einfaches Mitglied in Zukunft an ein „Schweigegebot“ halten muss. 6) 

Das heißt: Hat sie auf der Mitgliederversammlung erfahren, dass Arche Noah mit der Saatgutindustrie kollaboriert, darf sie das nicht weitersagen und öffentlich machen. Vereinsgeheimnis! Diese Information könnte Spender*innen abschrecken. Veröffentlicht sie es doch, riskiert sie eine Klage und aus dem Verein ausgeschlossen zu werden. Obwohl Flora selbst Saatgut ins Archiv eingebracht hat, kann ihr der Vorstand durch den Ausschluss von einem Tag auf den anderen den Zugang zum Samenarchiv verwehren. 7)

  • Wird Flora ausgeschlossen, werden die anderen Mitglieder nun nichts mehr davon erfahren, denn die übliche und auch bei Arche Noah bisher notwendige Zustimmung der Mitgliederversammlung wird abgeschafft. - Das wird nun hinter verschlossenen Türen zwischen Vorstand und Ethikrat ausverhandelt. 8)
  • Flora überlegt, für den Vorstand zu kandidieren, aber dann muss sie erkennen, dass auch für diesen Fall vorgesorgt ist.

Der Vorstand kann mit 2/3-Mehrheit gewählte Vorstandskolleg*innen ausschließen. Also aus 9 mach 6, aus 6 mach 4, usw. Der Restvorstand könnte dann ihm genehme neue Mitglieder kooptieren.

Wozu dann überhaupt noch Wahlen?!, denkt Flora unverblümt. 9)

(7) (8) (9)

Was tun?

Vielleicht gibt es genug Mitglieder, welchen das Saatgut im Erhaltungsnetzwerk und im Samenarchiv am Herzen liegt und die bereit sind, sich dafür einzusetzen, dass es Gemeingut bleibt. Einen Versuch wäre es wert, denkt sie und bringt einen Antrag zur Tagesordnung ein – solange es noch geht – damit es auch weiterhin möglich ist, einen Antrag zu stellen, denn manchmal muss sich nicht viel ändern, damit Altbewährtes so bleiben kann, wie es ist.


30 Mitglieder haben einen Antrag zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung eingebracht -

einen Vorschlag zu einer behutsamen Statutenänderung, die gewährleisten soll, dass die Mitgliederversammlung oberstes Entscheidungsgremium des Vereins bleibt.

"Saatgut sichern - Mitgliederrechte verankern" hier klicken undAntrag lesen

Bitte kommen Sie zur Mitgliederversammlung am 3.12. und stimmen Sie gegen den Umbau zu einem Unternehmen und dafür, dass die Arche Noah das bleibt, wofür sie gegründet wurde:

Ein Zusammenschluss von Menschen zur Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt.

 

 Die Mitgliederversammlung findet Online statt

Wenn Sie nicht wissen, wie das geht, fragen Sie Freund*innen, Verwandte und Bekannte.

 Vielleicht können Sie sich für den Termin ein Smartphone ausleihen?

Vielleicht kann jemand mit einem Smartphone Ihnen helfen, damit Sie teilnehmen können?

Wir laden Sie herzlich ein, unser Übungsangebot zu nutzen.

Achtung: Anmeldeschluss ist der 30. November!

 

ArchemitZukunft lädt ein:

Zum Zoom-Experten / zur Zoom-Expertin in 30 Minuten

Viele haben noch nie gezoomt – wir üben gemeinsam - am Samstag, 27.11., 17 Uhr

Saatgut sichern – Mitgliederrechte verankern

Information und Diskussion – am Sonntag, 28.11., 18 – 19:30 Uhr

Anmeldung und Kontakt: gemeinsam@archemitzukunft.net

Kontakt S.O.S. Arche Noah - Information und Stellungnahmen

Gemeinsam mit anderen Initiativen und Organisationen haben wir die Petition FREIER SAATGUTTAUSCH FÜR ERHALTER*INNEN DER VIELFALT  gestartet.               

---> Petition jetzt unterschreiben

Saatguttausch schwer gemacht:

Die Verordnung 2016/2031/EU schränkt seit heuer den Zugang zu Saatgut ein, denn die Weitergabe von Samen und Pflanzgut  ist in vielen Fällen nur noch mit einer PFLANZENPASSAUSSTELLUNGSBERECHTIGUNG möglich. Das gilt für Paradeiser, Paprika, Bohnen, Edelreiser, Erdäpfel, ....  Auch viele kleine Erhalter*innen der Sortenvielfalt sind davon betroffen. Dieser Pflanzenpass kostet Geld, sehr viel mehr, als die meisten Erhalter*innen für ihre Mühe einnehmen können.

Mit einer Petition wenden wir uns an die EU-Kommission. Gerade rechtzeitig, denn bis Dezember wird die Verordnung evaluiert, jetzt können wir also noch Einspruch erheben.

Lassen wir nicht zu, dass durch eine überbordende Regulierung die Diversität der Nutzpflanzenvielfalt noch weiter eingeschränkt wird.

Warum ist es so wichtig, jetzt zu handeln?

Wir berufen uns in der Petition auf die UN-Erklärung der kleinbäuerlichen Rechte (UNDROP). Sie beinhaltet das Recht, das eigene Saatgut anzubauen, zu vermehren, weiterzugeben und zu verkaufen. Als Menschenrecht. Alle Staaten sind aufgerufen, diese Erklärung anzuerkennen.

Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, bei der kommenden Novellierung der Saatgutverkehrsgesetzgebung die kleinbäuerlichen Rechte nicht zu achten. Genau wie bei der Pflanzenpass-Verordnung. Stellen wir jetzt und für die Zukunft klar:

Saatgutsouveränität ist ein Menschenrecht, das nicht eingeschränkt werden darf!



24.9.2021

Neuigkeiten zum Thema Pflanzenpass

Unsere Petition zeigt Wirkung – Ministerium reagiert mit neuer Auslegung der Pflanzengesundheitsverordnung


Freuen Sie sich mit uns. Es sieht so aus, als wäre es uns gelungen, die drohende Pflanzenpasspflicht von uns Erhalter*innen in Österreich vorerst weitgehend abzuwenden. Dies entnehmen wir einem Schreiben, das wir kürzlich von Dipl. Ing. Pock vom Landwirtschaftsministerium erhalten haben.

Er schreibt uns in einem Mail folgendes:

·        Wenn die Erhalterinnen und Erhalter den Austausch von Saatgut nur im privaten Bereich betreiben und kleine Aufwandsentschädigungen verrechnen, dann fällt das nicht unter unternehmerische Tätigkeit und der Austausch unterliegt nicht der Pflanzenpasspflicht, auch nicht beim Fernabsatz.

·        Die Erhalterinnen und Erhalter müssen selbst einschätzen, ob sie als Unternehmer im Sinne der EU-Pflanzenschädlingsverordnung tätig sind.

Erhalter*innen sind also dezidiert ausgenommen! Natürlich, die Selbsteinschätzung ist eine kritische Angelegenheit und kann nicht als Rechtssicherheit bezeichnet werden. Doch aus dem Schreiben des Ministeriums geht eindeutig die Intention hervor, dass unsere Erhaltungsarbeit von der Pflanzenpasspflicht befreit sein soll. Und darüber dürfen wir uns freuen.


Was neu ist und uns freut:

  • Der Zugang zu Saatgut wird BäuerInnen nicht länger verwehrt.: „Der Unternehmerin und dem Unternehmer steht es frei, wo er oder sie Saatgut einkauft“ – bisher hieß es, an Landwirt*innen dürfe kein Saatgut ohne Pflanzenpass abgegeben werden!
  • Statt der Begriffe „Unternehmer“ und „Endverbraucher“ ist jetzt von Erhalter*innen die Rede. Unser Ziel ist es ja, dass möglichst viele, die Saatgut bestellen, es weitervermehren, daher passen diese Zuordnungen der EU-Verordnung nicht, was das Ministerium offenbar verstanden hat.
  • Das Schreiben bestätigt, dass die Weitergabe von Saatgut gegen eine Aufwandsentschädigung keine unternehmerische Tätigkeit ist.


Was wir noch erreichen müssen:

  • Tatsächliche Rechtssicherheit für Bäuer*innen. Bisher hieß es ja, der Austausch unter LandwirtInnen unterliege jedenfalls der Pflanzenpasspflicht. Viele Kleinbäuer*innen leisten wertvolle Erhaltungsarbeit und gerade sie können für diesen Arbeitsbereich, der keinen finanziellen Gewinn bringt, keine weiteren Schikanen brauchen. Im aktuellen Schreiben wird auf ihre Situation nicht eingegangen.
  • In anderen Staaten der EU wird die Verordnung weiterhin viel restriktiver ausgelegt. Wir müssen erreichen, dass die nun vorliegende Klarstellung europaweit im Sinne der Erhaltungsarbeit gilt.
  • Wir wollen erreichen, dass die EU-Kommision einen delegierten Rechtsakt erlässt, in dem festgelegt wird, dass die Erhaltungsarbeit nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fällt. Egal, wer die ErhalterInnen sind.
  • Dazu müssen wir die EU- Kommission von der Wichtigkeit unserer Erhaltungsarbeit überzeugen und damit auch bereits angedachte weitere Verschärfungen (!!) der EU- Verordnung verhindern.
  • Wir hoffen, die österreichische Bundesregierung zu motivieren, sich auf EU-Ebene für die Wahrung des Rechts auf Saatgut einzusetzen (UNO- Erklärung der kleinbäuerlichen Rechte). Jetzt, wo in Österreich die Ausnahmeregelung für die private Erhaltungsarbeit klargestellt worden ist, müssen wir uns umso mehr ins Zeug legen, diese Sichtweise in einer zukünftigen Verordnung europaweit entsprechend zu verankern.
  • Das betrifft die Pflanzenpassverordnung genauso wie die Saatgutverkehrsgesetzgebung, die nächstes Jahr „reformiert“ werden soll.
  • Wir fordern unseren Verein Arche Noah auf, die Petition zu unterstützen und unser Recht auf Saatgutweitergabe zu verteidigen.


Die Petition FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt fordert, dass bei der Novellierung der Verordnung die Bedürfnisse der Erhaltungsarbeit konkret berücksichtigt werden.

Bitte unterstützen Sie unsere Initiative:

--> Werben Sie für die Unterzeichnung der Petition!

--> Sammeln Sie Unterschriften

Unterschriftenliste zum Ausdrucken Was Tun? Informationsschreiben BMLRT

Pflanzengesundheit

von Helmut Hohengartner


Immer wieder höre ich das Argument, unser Engagement für eine Befreiung der Erhaltungsarbeit von der Pflanzenpasspflicht würde der Verbreitung von Pflanzenkrankheiten Vorschub leisten. Diesen unsinnigen Populismus möchte ich hier entschieden widersprechen.

Beginnen wir beim Pflanzenpass selbst. Er ist kein Zertifikat für gesundes Pflanzenmaterial. Er ist lediglich eine Kennzeichnung, die es ermöglicht, den Ursprung des Materials nachvollziehen zu können. Unternehmer*innen (Vertreiber*innen, Produzent*innen) werden von der Behörde ermächtigt, ihre Produkte mit einer Nummer zu versehen, sodass sie identifizierbar sind. Diese Unternehmen handeln in Eigenverantwortung. Sie werden nur stichprobenartig, meist einmal jährlich kontrolliert. Waren mit einem Pflanzenpass sind also nicht zwangsläufig kontrolliert und auch nicht garantiert krankheitsfrei. Beim Bezug von Sämereien und Pflanzen von Erhalter*innen, wie wir sie kennen, dürfte die Nachvollziehbarkeit der Herkunft auch ohne Pflanzenpass kein unüberwindbares Problem darstellen – genauso wenig wie befürchtet werden muss, dass die Abnehmer*innen mit den erhaltenen Samen und Pflanzen Handel in großem Stil betreiben werden.

Es gibt in der EU eine Liste von Quarantäneschädlingen und eine weitere Liste von nichtquarantänepflichtigen gefährlichen Krankheiten und Schädlingen. Darin sind aber bei Gott nicht alle Krankheiten und Schädlinge enthalten. Der Pflanzenpass bestätigt nicht, dass die ausstellenden Unternehmen gänzlich frei von Schädlingen und Krankheiten sind. Er bestätigt lediglich, dass die auf den beiden Listen angeführten Krankheiten und Schädlinge in den Unternehmen nicht vorkommen. Zu anderen Krankheiten und Schädlingen gibt der Pflanzenpass überhaupt keine Auskunft.

Nun fragen wir uns auch, auf welchem Wege Bestände verseucht werden können. Krankheiten und Schädlinge fallen ja nicht einfach vom Himmel. Sie werden eingeschleppt. Und dafür besteht in großen Unternehmen eine immens größere Gefahr als bei Erhalter*innen, die in kleinem Umfang an ihren immer gleichen Sorten arbeiten. Große Betriebe pflegen regen internationalen Austausch, vermehren weltweit in Ländern mit günstigen wirtschaftlichen und klimatischen Voraussetzungen und agieren mit weitaus größeren Mengen in großflächigen Monokulturen.

Der Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen in einer großen Vielfalt auf kleinen Flächen ist an sich schon eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen. Kleinflächiger Anbau unterbindet eine Massenvermehrung. Außerdem bietet er durch die intensive Verzahnung mit der umgebenden Natur und der Vielfalt an unterschiedlichen Kulturen den natürlichen Gegenspielern viel mehr natürliche Nischen.

Letztendlich ist die Behauptung, der Widerstand gegen die Pflanzenpasspflicht für Erhalter*innen leiste der Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen Vorschub, eine infame Unterstellung. Sie unterstellt nämlich, dass Erhalter*innen entweder gefährliche Krankheiten und Schädlinge nicht erkennen können und die Verbreitung unabsichtlich bewerkstelligen. Oder sie geht davon aus, dass Erhalter*innen dies skrupellos mit Absicht betreiben. Zu ersterem kann nur festgestellt werden, dass dagegen auch ein Pflanzenpass nicht wirkungsvoll helfen kann. Hier würde nur Information, Beratung und Hilfestellungen nützen. Auf derartige Angebote warten Mitglieder der Arche Noah bereits seit Jahren. Und gegen unehrliche Menschen hilft der Pflanzenpass ebenso wenig. Ob sich nun Unehrlichkeit, Skrupellosigkeit und Gier auf die Reihen der Erhalter*innen beschränkt, lassen wir einmal dahingestellt.

Es liegt im Interesse jedes Vermehrers, egal ob professionell oder hobbymäßig, seine Bestände möglichst gesund und frei von Schädlingen zu halten. Nur so kann er zufriedenstellenden Ertrag und den nachhaltigen Fortbestand seiner Bestände sicherstellen. So darf man getrost erwarten, dass auch Erhalter*innen mit allen Kräften daran arbeiten, ihre Gärten möglichst gesund und schädlingsfrei zu halten.

Erhaltung braucht Erhalter*innen

PRESSEINFORMATION „unverblümt“:

Eiszeit für die Vielfalt…

Biodiversitätsstrategie und Saatgut alter Sorten:  Einfrieren wird gefördert, Vermehren wird behindert.

Während sich Frau Ministerin Leonore Gewessler in einer neuen Saatgut Tiefkühlbox ablichten lässt (siehe APA-Meldung vom 29.7.), werden Menschen, die Saatgut seit Jahrzehnten lebendig erhalten, durch eine EU-Verordnung schikaniert.

Im Jahr der Biodiversität: EU-Pflanzengesundheitsverordnung behindert Tausch und Verkauf von freiem Vielfaltssaatgut!

Eine Gruppe engagierter Menschen schlägt Alarm und hat die Petition „Freier Saatguttausch für Erhalter*innen der Vielfalt“ ins Leben gerufen, in der sie eine Anpassung der EU-Pflanzengesundheitsverordnung und Rechtssicherheit einfordert. (https://www.openpetition.eu/petition/online/freier-saatguttausch-fuer-erhalterinnen-der-vielfalt)


Seit Monaten kämpfen sie, selbst von der Verordnung betroffen, für das Menschenrecht auf Zugang zu Saatgut, stellen Anfragen an das Landwirtschaftsministerium, AGES und Landesbehörden, verfassen Schreiben an die EU-Kommission und zeigen die Gefahren für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt auf. „Es geht ans Eingemachte. Selbst Kleinstportionen bestimmter Kulturen dürfen nicht mehr verschickt werden, es sei denn, die Erhalterin erwirbt eine kostspielige „Pflanzenpassausstellungsberechtigung“. Ihr bisher meist unentgeltlicher Beitrag zur Erhaltung von Vielfaltssaatgut wird damit weiter erschwert. Damit ist zugleich der wertvolle Beitrag zum Gemeinwohl und zum Schutz der Biodiversität gefährdet. 2018 wurden von den Vereinten Nationen die kleinbäuerlichen Rechte als Menschenrecht beschlossen (UNDROP), in Artikel 19 ist das Recht auf Saatgut festgeschrieben. „Wir fordern auf dieser Basis Ausnahmeregelungen für Kleinerhalter*innen von Vielfaltssaatgut.“ Die EU-Kommission verlautbart dagegen, internationale Handelsverträge wären bindend, UNDROP nicht.


Kostspielige Pflanzenpasskontrolle

Während das Thema Biodiversität in der öffentlichen Wahrnehmung boomt und Nachhaltigkeitspreise an Supermärkte und Unternehmen vergeben werden, wird jenen Menschen, die sich um die Vielfalt der Kulturpflanzen kümmern, das Leben schwer gemacht. Seit Dezember 2019 ist die EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Sie fordert von Erhalter*innen der Nutzpflanzenvielfalt, die Saat- und Pflanzgut bestimmter Arten an Landwirte abgeben wollen oder selbst eine Landwirtschaft betreiben, ihre Samentüten mit einem Pflanzenpass zu versehen.  Auch alle Hobbygärtner*innen, die über einen Webshop ihr Saatgut anbieten, sind betroffen. Der Hintergrund: Für den Versand („Fernabsatz“) von Erbsen, Bohnen, Tomaten, Paprika, Kartoffel usw. brauchen Erhalter*innen eine kostspielige Berechtigung zur Ausstellung eines Pflanzenpasses. Diese Verordnung ist auf die Bedürfnisse großer Unternehmen zugeschnitten. Viele kleine und dezentrale Erhalter*innen fühlen sich in ihren Bemühungen übersehen und im Stich gelassen.

Eine der Betroffenen ist die Bergbäuerin Barbara Hable aus Pöls in der Steiermark. Schon seit vielen Jahren beschäftigt sie sich mit der Erhaltung alter und gefährdeter Obst- und Gemüsesorten – ehrenamtlich, denn der bescheidene Unkostenbeitrag deckt den Aufwand bei weitem nicht. „Ich vermehre zum Beispiel seit 20 Jahren den Paprika ‚Scharfer Grimm‘. Er hat sich an unser Gebirgsklima bestens angepasst. Meine größte Freude ist es, diese Sorte an andere Menschen weiterzugeben. Erst durch die Verbreitung macht meine Erhaltungsarbeit Sinn und der Weiterbestand ist gesichert. Ich kann das ganze Gerede über Biodiversität schon nicht mehr hören, während uns gleichzeitig die Erhaltung von Jahr zu Jahr schwerer gemacht wird.“

Doch Barbara Hable lässt sich nicht so einfach klein kriegen. Gemeinsam mit einer Gruppe Betroffener hat sie nun eine europaweite Petition gestartet, um auf die Gefahr für die Kulturpflanzenvielfalt aufmerksam zu machen. Die Petition findet bereits international Beachtung und wurde in zwei Sprachen übersetzt.

In der Petition wird von der EU-Kommission gefordert, bei der für Ende 2021 geplanten Evaluierung auf der Grundlage der kleinbäuerlichen Rechte (UNDROP) Ausnahmeregelungen für Erhalter*innen zu schaffen.

Zu unterzeichnen ist die Petition unter FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt

Die Initiative ArchemitZukunft konnte gemeinsam mit der Kampagne für Saatgutsouveränität, der Österreichischen Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung (ÖBV) und regionalen Saatgutinitiativen innerhalb weniger Wochen mehr als 1.700 Unterschriften sammeln, viele der UnterzeichnerInnen sind direkt von der Verordnung betroffen.

Den betroffenen Erhalter*innen ist die Bedeutung von Maßnahmen zur Eindämmung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen bewusst. Allein schon durch die Bewahrung und Ausweitung der biologischen Vielfalt im Bereich der Kulturpflanzen wirken sie der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen entgegen. Ein kleinteiliger Anbau verschiedener Arten und Sorten und ein regelmäßiger Fruchtwechsel stellen natürliche Barrieren gegen die Verbreitung von Pflanzenschädlingen dar.
 

Hintergrund

Seit Dezember 2019 ist die EU-Pflanzenschutzverordnung (VO (EU) 2016/2031) in Kraft. Erhalter*innen der Nutzpflanzenvielfalt haben mittlerweile Erfahrungen damit gesammelt, wie sehr diese Verordnung ihre Arbeit behindert. So müssen etwa Erhalter*innen, die gleichzeitig eine Landwirtschaft betreiben, ihre Samentüten mit einem Pflanzenpass versehen und dafür ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen. Wenn Bäuer*innen von privaten Hobbygärtner*innen Saatgut beziehen möchten, um es auf ihren Feldern anzubauen, ist ebenfalls die Ausstellung des Pflanzenpasses Pflicht. Das gilt für Paradeiser, Paprika, Bohnen, Erbsen, Edelreiser, Erdäpfel, Getreide u. v. a. Daneben sind einige Bestimmungen der Verordnung, wie etwa jene über den sogenannten „Fernabsatz“ unklar und nicht ausreichend definiert. Diese Regeln sind auf die Bedürfnisse großer Unternehmen zugeschnitten. In vielfacher Hinsicht herrscht Rechtsunsicherheit: Während das Landwirtschaftsministerium verlautbart, der Hobbybereich könne nicht kontrolliert werden, nehmen die für die Umsetzung zuständigen Landesbehörden bereits Kontakt zu Privatpersonen auf.

Die Vereinten Nationen sehen den freien Zugang zu Saatgut und das Recht, eigenes Saatgut zu erzeugen, zu tauschen und zu verkaufen als Menschenrecht an, das die Ernährungssouveränität sicherstellen soll. Siehe dazu die UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP) insbes.§ 19. Die EU-Kommission hat bereits in einem Schreiben angekündigt, dieser UNO-Erklärung und damit dem Menschenrecht auf Saatgut-Souveränität keine Beachtung schenken zu wollen. In einem Schreiben kündigt sie an, internationale Handelsverträge als bindend zu betrachten, UNDROP dagegen wäre nicht bindend. In einer Stellungnahme der Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights wird diese Einschätzung jedoch bestritten und widerlegt.


Quellen:

Petition: FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt

EU-Verordnung: EU-Verordnung VO EU 2016/2031

FAQ zum Pflanzenpass: FAQs - Pflanzenpass NEU - Pflanzenschutzdienst

UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP): Deutsche Fassung der Vereinten Nationen

Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights: Stellungnahme zur rechtlichen Verbindlichkeit der UNDROP

Kontakt:

ArchemitZukunft & „unverblümt“ 
 
www.archemitzukunft.net

Florian Walter

aon.913999714@aon.at              Tel: 03579 / 8037 oder 0664/3649867

Helmut Hohengartner

helmut@hohengartner.at, Tel: 0664 / 1372112


Fotos: Paprikavielfalt am Bergbauernhof, copyright Kalina Hable

Unsere Aktivitäten

Seit März arbeiten wir am Thema Pflanzenpass, haben recherchiert, mit Behörden telefoniert und unsere Anliegen schriftlich im Ministerium deponiert. Wir vernetzen uns mit anderen Betroffenen und nehmen an internationalen Treffen von Saatgutinitiativen teil. Auch zur angekündigten Novelle der Saatgutverkehrsgesetzgebung haben wir gemeinsam mit anderen  eine Eingabe an die EU-Kommission geschickt. Alle Infos dazu finden Sie in der Rubrik "Saatgutpolitik"

Weiterlesen - zu Internationale Saatgutpolitik Saatguttausch am Ende? Info-Artikel zum Pflanzenpass Aktiv werden - Wie kann ich die Petition unterstützen?

Unser Rundbrief Nummer 16 vom März 2021

Erhalterix im Jahr 2021

oder

Worum es eigentlich geht:


Seit dem Ende der letzten Eiszeit vor 10 000 Jahren hat der Mensch eine unglaubliche Vielfalt an Nutzpflanzen hervorgebracht, die ihm das Überleben ermöglichte. Doch in den letzten 100 Jahren hat er selbst mehr als 95% davon unwiederbringlich vernichtet. Worum geht es also? Es geht um diese 5%, die wir erhalten müssen! Gemeinsam für die Zukunft.


Biodiverstät ist ein Wert an sich

Dieser Vielfalts-Rest galt lange Zeit als Betätigungsfeld für Saatgut- und Gartenfreaks, die frühzeitig den immateriellen Wert dieser Kulturen erkannt hatten, denn „Biodiversität ist ein Wert an sich“. So steht es heute geschrieben in der Präambel der Biodiversitätskonvention.

Alles schön und gut, jedoch ändern sich die Zeiten und auch das Klima. Das macht den Kulturpflanzen Stress. Auf Uniformität gezüchtete Industriesorten, sowie mit neuer oder alter Gentechnik manipulierte Sorten, die eine geringe ökologische Anbaubandbreite haben, kommen an ihr Limit und versagen. Vielfältiges Saatgut ist da klar im Vorteil, denn es kann aus einem großen Genpool schöpfen. Es geht also nicht um „Anpassung“, sondern um „Anpassungsfähigkeit“.


Wer definiert das Zuchtziel?

Logische und nutzerInnenfreundliche Konsequenz wäre das professionelle Erhalten und Züchten von anpassungsfähigen samenfesten Sorten. Profitabler für Züchtungsunternehmen ist es aber, uniforme Industriesorten mittels Vielfaltsgenen wieder nur an ganz bestimmte Verhältnisse und Anforderungen anzupassen, sie gewissermaßen also nur zu „reparieren“. Und so erkannten einseitig Profitorientierte den materiellen Wert dieser 5% und strecken gierig ihre Finger danach aus. Leider - um weiterhin ein und denselben Fehler immer und immer wieder zu wiederholen: Einheitssorten zu züchten.


Wohin soll das führen? Mögen Sie Asterix? Dann kommen Sie mit in dieses gallische Dorf und werfen Sie einen Blick auf die Geschichte!

Erhalterix im Jahr 2021

Wir befinden uns im Jahre 2021 nach Christus. Die ganze Welt ist übersät mit Einheitssaatgut. Nur in einem kleinen gallischen Dorf lagert noch, gut versteckt und scharf bewacht in einer Schatztruhe Vielfalts-Saatgut. Die Strategen im fernen Rom machen sich berechtigte Sorgen um die Ernährungssicherheit und wollen um jeden Preis an den Samenschatz der Gallier gelangen. Während Sie diese Zeilen lesen, tobt weltweit ein Verteilungskampf um Zugang zu diesen strategisch wichtigen Ressourcen.

Die spinnen die Römer!

Doch es gelang unseren tapferen SaatguterhalterInnen bisher immer wieder, römische Spione auszuforschen: „Die sprechen immer von pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) und phytogenetischem Material (PGM) anstatt von Saatgut oder Pflanzen. Die spinnen die Römer!“

Nichts ging mehr, das Dorf war umstellt, von den Römerlagern: Bauernbundum, Neoliberalium, Konzernidum und Kurzum, doch die magische Samensammlung war gut versteckt…

Und gibst Du‘s nicht willig…dann brauch ich eine List

Aber dann hatte Julius Caesar eine geniale Idee; „Dann lernen wir den Barbaren eben, so zu denken wie wir: Lagerhausix und Hybridimix macht ZuchtfortschrittX.“

Dadurch, dass die Römer die Schilterer Sprache verwendeten und den Barden Säänixmachtnix für sich gewannen, ging die Saat Caesars auf und Der Unifomitäts Song (DUS) wurde zum Gassenhauer. Selbst die Spatzen pfeifen es seitdem von den Dächern:

„….wir wollen dem Zuchtfortschritt fröhnen, dann wächst hienieden Brot genug, wir wollen uns verwöhnen, ja Einheitserbsen für jedermann sobald die Schoten pla-a-tzen, den Himmel überlassen wir: Den Göttern und den Spatzen….“


In dieser großen Euphorie geschahen merkwürdige Dinge in unserem kleinen gallischen Dorf: Das Samenversteck wurde geöffnet für römische Saatgutprofis, die vielfältiges mitnahmen und einfältiges daließen, während Schilterer Bürgern der Zugriff verwehrt wurde. Kritische Stimmen, die dem widersprachen und mahnten wurden ausgegrenzt. Erhalterix, Saatgutmix und ihre Getreuen hatten gewarnt, dass ZuchtfortschrittX die Anpassungsfähigkeit der magischen Sorten zerstören würde.


Das Ende der Geschichte ist noch nicht geschrieben.....

...und worum geht es konkret - hier und jetzt?


Ist das Bessere der Feind des Guten?


Jeder Pflanzenzüchter hat ein Zuchtziel, nach dem er selektiert. Die besten Pflanzen werden weiter vermehrt, die weniger guten verworfen. Eine genetische Einengung ist bei jeder Züchtung unausweichlich die Folge. Das spielt bei der klassischen Züchtung kaum eine Rolle, weil noch immer eine große Vielfalt an bei der Selektionsarbeit unauffälligen und züchterisch wenig relevanten Eigenschaften übrig bleibt, die unter geänderten Bedingungen aber bedeutsam werden können. Genetische Vielfalt trägt also die Anpassungsfähigkeit in sich.

Moderne Züchtungsmethoden gehen aber nicht mehr von einem diversen Pflanzenbestand aus, sondern von extrem überzüchteten Inzuchtlinien (F1-Züchtung) oder gar nur mehr von einzelnen Pflanzenzellen (gentechnische Methoden).

Bei der professionellen Züchtung für den globalen Markt potenziert sich die genetische Verarmung noch weiter, da die gezüchteten Sorten möglichst weltweite Verbreitung finden und Konkurrenzprodukte verdrängen sollen. Nicht nur die genetische Vielfalt sondern auch die Sortenvielfalt wird dadurch eingeengt.

Natürlich sollen die erhaltenen Sorten möglichst große Verbreitung erfahren und auch in der Pflanzenzüchtung Eingang finden – allerdings unter Einhaltung wichtiger Grundbedingungen. Daher ist im Umgang mit Pflanzenzüchtern sicherzustellen:

·        Keine Einkreuzung von F1-Hybriden und gentechnisch manipulierten Pflanzen, denn das führt zum genetischen Einheitsbrei.

·        Bereitstellung ausschließlich für die Züchtung samenecht reproduzierbarer Sorten.

·        Ausschluss von Sortenschutzrechten und Patentrechten.

Erhaltung darf nicht zugunsten von Züchtung zurückgedrängt werden!

 

Erhalter-Netzwerk stärken

Jede Erhalterin, jeder Erhalter arbeitet an einem ganz konkreten Standort unter bestimmten Kulturbedingungen und Anbaumethoden, liest beim Vermehren bestimmte Mutterpflanzen aus oder eliminiert welche. Sie / er ist dadurch züchterisch aktiv und trägt zur stetigen Weiterentwicklung einer Sorte bei, auch wenn dies unabsichtlich geschieht. Das beste Rezept gegen die Verarmung der Kulturpflanzenvielfalt ist ein möglichst vielfältiges, aktives Netzwerk von autonomen ErhalterInnen.

·        Sie orientieren sich nicht vorrangig an Markterfordernissen, wirtschaftlichen Zwängen oder der aktuellen Mode.

·        Sie wirken in ihrem Umfeld als Multiplikatoren.

·        Sie repräsentieren die Vielfalt der Standorte, Anbaumethoden und Geschmäcker.

Das Netzwerk autonomer ErhalterInnen innerhalb der Arche Noah darf nicht weiterhin aus Kostengründen vernachlässigt und auch nicht für eigene Interessen vereinnahmt werden!

 

Erhaltung des Handwerks

Die Erhaltung einer Sorte wird sinnlos, wenn die Menschen verloren gehen, die sie kultivieren können. Das Gespür für eine Sorte geht weit über das Wissen über Anbau- und Erntezeitpunkt sowie die richtigen Pflegemaßnahmen hinaus. Pflanzen zur Blüte und zur Samenreife zu bringen ist bei vielen Arten eine noch größere Herausforderung. Menschen, die dieses Handwerk beherrschen, sind rar geworden.

Das ErhalterInnen-Netzwerk erhält und verbreitet neben der Sortenvielfalt auch dazugehöriges Wissen, Erfahrung und Kultur. Dieser immaterielle Schatz darf ebenso wenig lizenziert oder exklusiv weitergegeben werden wie das Saatgut.

 

Das gedruckte Sortenhandbuch – ein unersetzliches Dokument

Das gedruckte Sortenhandbuch dokumentiert schwarz auf weiß, wer, wann welche Sorte vermehrt hat. Teilweise lässt sich damit auch nachvollziehen, wer die Herkunft in die Archiv-Sammlung eingebracht hat. Damit ist der Ursprung einer Herkunft über Jahre rückverfolgbar und ein unersetzliches Beweismittel im allfälligen Streit um Urheberschaft und daraus abzuleitende Rechte. Viele Herkünfte wurden dem Samenarchiv von ErhalterInnen zu treuen Händen anvertraut, im guten Glauben, dass diese Herkünfte dort erhalten werden und allen Gleichgesinnten zur Verfügung stehen.

Das gedruckte Sortenhandbuch ist die einzige authentische Dokumentation der Vielfalt an Sorten und ErhalterInnen in der Arche Noah. Als solches ist es unverzichtbar.


Sortenschutz vs. bäuerliche Rechte

War die Nutzbarmachung des Feuers oder die Erfindung des Rads der größte Meilenstein in der menschlichen Erfolgsgeschichte? Oder war es die Entdeckung, wie man Pflanzensamen ernten und gezielt aussäen kann? Denn erst diese Kenntnis schuf die Voraussetzung zur Sesshaftwerdung. Seither vermehrt der Mensch Pflanzen, selektioniert sie, züchtet. Ein riesiger Schatz an Sortenvielfalt ist im Laufe der Menschheitsgeschichte entstanden. Auch die moderne Züchtung schöpft aus diesem Potenzial. Vielfach ohne zu fragen und gratis.

Die UNO erkennt das Recht auf freien Zugang zu Saatgut und das Recht, von seinen Pflanzen Samen zu ernten, sie wieder auszusäen, zu verbreiten und zu verkaufen als Menschenrecht an. Es dient der Autonomie und Ernährungssicherheit. (Siehe UNDROP- Erklärung: „Kleinbauern und andere in ländlichen Regionen arbeitende Menschen haben das Recht, ihr eigenes Saatgut und traditionelles Wissen zu bewahren, zu kontrollieren, zu schützen und weiterzuentwickeln.“

Professionellen Pflanzenzüchtern ist dieses Recht ein Dorn im Auge. Sie wollen jedes Jahr auf’s Neue ihre Samen verkaufen. Es liegt in ihrem wirtschaftlichen Interesse, ihre Züchtungsarbeit möglichst exklusiv vermarkten zu können. Sie streben einen Sortenschutz an, der dem Patentrecht nahe kommt und dem Landwirt den Nachbau der Sorten verbieten soll. Mit diesen Monopolisierungsbestrebungen geht leider auch die Vielfalt den Bach runter.

Die Arche Noah soll sich weiterhin federführend weltweit, auf EU- und auf nationalstaatlicher Ebene ehrlich und vertrauenserweckend für einen freien Zugang zu Saatgut, gegen jegliche Form von Gentechnik und gegen Patente und exklusive Eigentumsreche auf Leben einsetzen.


Saatguttausch am Ende?

Sie sind nicht berechtigt einen Pflanzenpass auszustellen? Nein?

Dann dürfen Sie seit 14.12.2020 kein Saatgut bestimmter Gemüsearten wie Tomaten, Paprika oder Erbsen sowie keine Saat-Erdäpfel, keine Pflanzen und keine Edelreiser mehr verschicken! Das gilt nicht nur für Erwerbs-Landwirte, sondern auch für Haus- oder Hobbygärtnerinnen!

Stand 25.5.2021: Die Auskünfte der Behörden, ob Privatpersonen von der Pflanzenpasspflicht nun doch ausgenommen sind oder nicht, sind unterschiedlich, dazu kommt, dass die Verordnung von den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer tw. unterschiedlich umgesetzt wird -  zB: "Nicht-UnternehmerInnen können nicht kontrolliert werden" , "wer an Landwirte Saatgut verschickt, ist pflanzenpasspflichtig", "Private sind ausgenommen außer sie vertreiben über eine professionelle Online-Plattform", "Das Verschicken von Saatgut ist jedenfalls Fernabsatz",...

KleinbäuerInnen trifft die Verordnung in vollem Ausmaß, auch wenn sie nur Kleinstmengen vermehren und weitergeben  - und:

Wir wollen und wir brauchen Rechtssicherheit!

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Ø Sie bestellen alle InteressentInnen zu sich nach Hause, denn betroffen ist nur der Fernabsatz.

Ø Sie stellen sich persönlich auf einen Markt und verkaufen direkt an den Endabnehmer.

Ø Sie beantragen die Berechtigung zum Ausstellen eines Pflanzenpasses für in etwa 325.- pro Jahr.

Ø Sie stellen den Saatgutversand ein


Rechtsgrundlage dafür ist die EU- Pflanzenschutzverordnung (EU)2016/2031., die für folgende Kulturen gilt:

Für die Verbringung und die Vermarktung (Handel) von folgendem Saatgut der jeweiligen Kulturartengruppen wird ein neuer Pflanzenpass benötigt:

  • Getreide-Saatgut im Sinne der RL 66/402/EG: Reis (Oryza sativa)
  • Gemüse-Saatgut im Sinne der Richtlinie 2002/55/EG: Zwiebel und Schalotte (Allium cepa), Lauch (Allium porrum), Paprika (Capsicum annuum), Gartenbohne, Buschbohne, Stangenbohne (Phaseolus vulgaris) und Feuerbohne, Prunkbohne (Phaseolus coccineus), Erbse, Markerbse, Schalerbse, Zuckererbse (Pisum sativum), Tomate (Solanum lycopersicum) und Puffbohne, Dicke Bohne (Vicia faba)
  • Saatkartoffel/Pflanzkartoffel (Solanum tuberosum)
  • Futterpflanzen-Saatgut im Sinne der Richtlinie 66/401/EWG: Luzerne (Medicago sativa)
  • Saatgut von Öl- und Faserpflanzen im Sinne der Richtlinie 2002/57/EG: Raps (Brassica napus), Rübsen (Brassica rapa var. silvestris), Sojabohne (Glycine max), Sonnenblume (Helianthus annuus), Lein (Linum usitatissimum), Gelbsenf, Weißer Senf (Sinapis alba)
  • Zierpflanzen-Saatgut im Sinne der Richtlinie 98/56/EG: Allium spp., Paprika (Capsicum annuum) und Sonnenblume (Helianthus annuus)
  • Saatgut von Obstpflanzgut im Sinne der Richtlinie 2008/90/EG: diverse Prunus-Arten 

Saatgut von Sonnenblume, Luzerne, Bohne, Tomate, Allium-Arten und Kartoffel war bisher bereits passpflichtig. Saatgut von Capsicum annuum benötigt seit 1. November 2019 in Bezug auf einen neu gereglten Virus (Tomato Brown Rugose Fruit Virus) einen Pflanzenpass für die Verbringung.

 

Ausgenommen davon ist der Absatz an Endnutzer, wenn dies nicht im Fernabsatz geschieht.  Fernabsatz ist jede Absatzform, bei der sich Verkäufer und Käufer nicht persönlich begegnen, also per Telefon, Fax, Mail + Versand.

Was bedeutet das für das ErhalterInnennetzwerk?

Der traditionelle Absatz per Briefkuvert ist ohne Pflanzenpass verboten. Widrigenfalls drohen Verwaltungsstrafen. Und das Sortenhandbuch – ob gedruckt oder online - ist ein Relikt aus besseren Zeiten, denn welche ErhalterIn wird für die Berechtigung jährlich über 300 Euro ausgeben wollen? 

Erfahren hat dies unser Rechercheteam - aber nicht vom Verein Arche Noah, sondern von offiziellen Stellen wie der AGES, dem Landwirtschaftsministerium und dem Pflanzenschutzdienst der Landesbehörden:

„Als Fernabsatz gilt alles, was nicht ab Hof vermarktet wird, also auch der Saatgutversand per Post“ (Maximilian Pock vom Landwirtschaftsministerium).

„Die Registrierung als Pflanzenpassausstellberechtigte erfordert Schulungen und Kontrollen und ist mit Kosten von über 300 € im Jahr verbunden“ (Martin Klug vom Amt der steirischen Landesregierung).

„Betroffen davon sind nicht nur Bauern und Bäuerinnen, sondern auch Hobbygärtner*innen, denn für beide gilt bei Fernabsatz die Ausnahmeregelung nicht“ (Frau Tobitschnig von der AGES) jeweils am 10.3.2021.

Informationen der AGES:  https://www.pflanzenschutzdienst.at/binnenhandel-neu/faqs-pflanzenpass-neu/ 

Wie konnte es soweit kommen?

Die Verordnung ist bereits am 14.12.2019 in Kraft getreten, seit 14.12.2020 muss sie umgesetzt werden.  Die Arche Noah weiß nachweislich seit 2018 von der Bedrohung für das Sortenhandbuch -  die meisten ErhalterInnen und NutzerInnen wissen bis heute nichts davon.

Ø Warum hat uns Arche Noah nicht darüber informiert, dass das Verschicken von Saatgut einen Pflanzenpass benötigt?

Ø Warum wurde keine Kampagne mit konkreten Forderungen gestartet?

Ø Warum wurde beim internationalen Saatgutpolitik-Workshop im Jänner 2021 die Pflanzenschutzverordnung nicht thematisiert?

Ø Hat die Zentralisierung des Erhalter-Netzwerkes etwas damit zu tun?

Ø Ist das der Grund, warum das Mitgliedervotum für das gedruckte Sortenhandbuch nicht umgesetzt wird?

Die Tauschsaison hat schon begonnen --> Was tun?

Die Pflanzenschutzverordnung gilt EU-weit, doch sie wird nicht in allen Staaten gleich umgesetzt. Können noch Ausnahmen für die Aktivitäten des ErhalterInnen-Netzwerks und kleinbäuerlichen Samenabsatz erwirkt werden?

Wir wollen keine Schlupflöcher suchen, sondern fordern hiermit von der Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass die Kulturpflanzenvielfalt in Form von Saatgut in Netzwerken belastungsfrei weitergegeben werden kann. Im Sinne der Saatgutsouveränität sind alle Staaten von der UN-Generalversammlung dazu aufgefordert, die kleinbäuerlichen Rechte umzusetzen. Dazu gehört die Verfügungsgewalt über eigenes Saatgut, das Recht es anzubauen, zu vermehren, weiterzugeben und zu verkaufen.

Arche mit Zukunft schlägt Alarm und fordert Betroffene auf, Postkarten und Saatgutsäckchen an das Ministerium zu schicken.

 

 Aktion: Was soll ich jetzt mit meinem Saatgut machen?

Machen Sie mit, schicken Sie Postkarten, Emails und Saatgut ans Ministerium!

Textvorschlag: „Die Pflanzenschutzverordnung (EU)2016/2031 verbietet mir, mein Saatgut zu den gewohnten Bedingungen zu verschicken und damit anderen zur Verfügung zu stellen. Das ist eine Verletzung des Rechts auf die Weitergabe von Saatgut (UNDROP-Deklaration) und gefährdet die Existenz des jahrzehntelang bewährten ErhalterInnen-Netzwerks. Ich bitte Sie persönlich und fordere Sie als zuständige Ministerin und die Bundesregierung dazu auf, sicherzustellen, dass Tausch und Weitergabe von Vielfaltssaatgut im Fernabsatz wieder legalisiert wird!“

Elisabeth Köstinger, BMLRT, Stubenring 1, A-1010 Wien

elisabeth.koestinger@bmlrt.gv.at


 „Wir werden niemals diese perversen Gesetze befolgen, denn wir werden nicht erlauben, dass das Aufbewahren von Saatgut und das Teilen von Saatgut zum Verbrechen erklärt wird, das ist unsere Pflicht“,   Vandana Shiva                  



20.3.2021, nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung:

Danke allen, die uns gewählt haben!

Leider hat es nicht ganz gereicht - Ø über 40 %  (1x sogar über 50%) für die 3 ArchemitZukunft KandidatInnen und das unter wirklich besonderen Umständen: Auf der Mitgliederversammlung wurde vor der Wahl mehrmals darauf hingewiesen, dass wir dem Verein schaden würden - ohne die Möglichkeit, uns zu den Vorwürfen zu äußern. Der Geschäftsführer dagegen durfte in einer Werbeeinschaltung sein Wunschvorstandsteam bekanntgeben.

Schon im Vorfeld hatten die wieder zur Wahl antretenden Vorstandsmitglieder mit 6 weiteren KandidatInnen einen Wahlblock gebildet - im Positionspapier fand sich unter dem Motto "gemeinsam" ein Stoppschild und darunter wurden 5 Personen genannt, mit denen Frau Busch und Frau Petz jede Zusammenarbeit ausschlossen. So sah das aus:

Neben Barbara Hable, Peter Englmaier und Helmut Hohengartner fand sich zu seinem Erstaunen auch Nikolaus Bösch-Weiss unter den mit einem STOP versehenen Personen. Sein Vergehen: Er hatte sich als Schiedsrichter für die vereinsinterne Schlichtungsstelle zur Verfügung gestellt. Als Schiedsrichter!! Lesen Sie, wie er die außerordentliche Mitgliederversammlung erlebt hat:



Das problematische Demokratieverständnis der Arche Noah


Natürlich finde ich es schade, dass unsere Kandidat/innen mehrheitlich nicht gewählt wurden. Natürlich kann man jetzt sagen, ich wäre ein schlechter Verlierer. Aber wer tapfer ist, liest weiter:

Am Ende der MV 2020 habe ich es noch gesagt. Am Ende der aoMV 2021 war ich wohl schon zu erschöpft: Das Demokratieverständnis des Arche-Noah-Vorstandes ist zum Sau-grausen. Und viele der Mitglieder sind dem Vorstand tapfer gefolgt. Zu heftige Worte? Dann lies weiter!

Die ersten ca. 2 Stunden der Mitgliederversammlung kamen insgesamt vier (4) Personen zu Wort: Der Vorsitzende Maurer, die Anwälte Schmidtmayer und Dörfler und der Geschäftsführer Kajtna. Der Geschäftsführer nutzte seine Redezeit außerdem dazu, sich einseitig mit einer Empfehlung in die Vorstandswahl ein zu mischen. (Als Kandidat bekam ich keine Möglichkeit darauf zu antworten). Halb so schlimm? War ja auch noch nicht alles!

Es gab Anträge an die Mitgliederversammlung. Sowohl zur Tagesordnung, als auch zur Wahlordnung, als auch inhaltliche. Dazu haben zwei Leute gesprochen: Der Vorsitzende Maurer (ja, und wie der gemauert hat) und der Vereinsanwalt.

Was demokratischer Usus ist, galt gestern nicht: Dass nämlich Antragssteller ihre eigenen Anträge vorbringen können. Es hätte auch keine Möglichkeit gegeben, den eigenen Antrag zurück zu ziehen. Man kam einfach nicht zu Wort. Das Zoom war so eingestellt, dass genau einer redet.

Es gab also auf der Mitgliederversammlung, dem höchsten Gremium der Arche Noah nicht die Möglichkeit, zu den Anträgen etwas zu sagen. Es gab keine demokratische Debatte. Das sind miserable Sitten.

Man konnte seine Meinung im Chat kundtun, was einige, aber bei weitem nicht alle gemacht haben. Da wurde auch kurz darüber geschrieben, was man unter Demokratie versteht. Ein paar haben zwar gesagt, dass Diskurs und Meinungsaustausch zur Demokratie dazu gehört. Ein paar Laute haben aber auch gemeint: Demokratie heißt sinngemäß, dass es straffe Ordnung und Führung gibt, und dass nicht jedes dahergelaufene Mitglied die Mitgliederversammlung mit seiner Wortmeldung aufhalten dürfe. Ein Demokratie-Verständnis nach dem sich auch ein Mussolini Demokrat nennen könnte.

Das einzig „angenehme“ und irgendwie richtige an der Konferenz war, dass wirklich alle Kandidaten und Kandidatinnen 5 Minuten Zeit hatten, ihre Positionen weitgehend unterbrechungsfrei zu präsentieren. Da habe ich erst gespürt, wie befreiend es ist, in der Mitgliederversammlung meines Vereins nicht zum Schweigen verdammt zu sein.

Es gab harte Fragen. Ich habe das Prinzipal-Agent Problem erklärt, und das Problem, dass der Schwanz mit dem Hund wackelt. Oder eben die Geschäftsführung den Verein lenkt, und auf die Mitglieder pfeift. Immerhin 90 Personen konnte ich überzeugen, mich zu wählen. Leider habe ich mir aber 99 Gegner gemacht, weil ich Transparenz und Demokratie in den Verein zurückbringen wollte. Das war mein Programm, für das wurde ich abgelehnt.

Der aktuelle Vorstand besteht zum Großteil aus Personen, die als Block von 8 Personen angetreten sind. Diesem Block gehörten zwei der zurückgetretenen Vorstandsmitglieder an. Im Vorfeld der aoMV erklärte eine dieser Personen, dass „Saatgutsouveränität“ nicht Thema der Arche Noah sei. Eine spannende Aussage. Was dann?

Diese Person ist jetzt im Vorstand, die Arche mit Zukunft, die mit Zähnen und Klauen für die Saatgutsouveränität gekämpft hat, ist es nicht.

Ebenfalls im Vorstand sind Menschen aus der Unternehmensberaterbranche neoliberaler Prägung.

Es ist möglich, dass die Arche Noah in Zukunft mehr auf Kooperationen mit Unternehmen setzt, und ihre ausufernden Ausgaben durch Greenwashing finanzieren wird. Das hat zwar mit dem Gründungsgedanken nichts zu tun, aber der hat gestern scheinbar nicht gekümmert.

 

Ich gebe es zu, es ist frustrierend, und es ist auch traurig, zu sehen, wie leicht etwas, das über Jahre aufgebaut wurde, verloren gehen kann.

 

Es freut mich, dass immerhin 90 Menschen meiner Meinung waren. Es zeigt sich aber, dass es nicht gereicht hat.

Ich hoffe diese 90 Menschen werden es nicht dabei belassen, gegen den alten Vorstand gestimmt zu haben, sondern finden vielleicht auch Mittel und Wege, sich den Verein bei der ordentlichen Mitgliederversammlung zurück zu holen. Oder das, was dann halt noch da ist.

Nikolaus Bösch-Weiss

Außerordentliche Mitgliederversammlung am 19.3.2021

Anmeldeschluss 14.3.!

Auf der Mitgliederversammlung im November wurde sie angekündigt, jetzt ist es so weit.

Der Vorstand tritt geschlossen zurück und 17 KandidatInnen haben sich zur Kandidatur angemeldet. Das gab es noch nie in der Geschichte der Arche Noah.

Erstmals wird es auch möglich sein, mehr als 6 KandidatInnen in den Vorstand zu wählen.

2 Personen aus dem jetzigen Vorstand treten wieder zur Wahl an. Sie nennen 5 (!) Personen, mit denen sie nicht zusammenarbeiten können und haben einen Block gebildet, mit dem sie andere ausgrenzen.

Eine Blockbildung fördert eine Spaltung des Vereins!

Wir wollen im Vorstand unsere Inhalte einbringen und sind zur Zusammenarbeit bereit - Kulturpflanzenvielfalt braucht Meinungsvielfalt.


Gemeinsam?

Unter dem Motto "gemeinsam" (so lautet übrigens unsere Emailadresse) wurde ein Team zusammengestellt, das antritt, um einen gemeinsamen Vorstand  zu verhindern. Petra Petz und Monika Busch wollen keine KandidatInnen, die sich bei ArchemitZukunft engagieren, im Vorstand haben.   


Kontinuität

Die letzten 2 Jahre waren geprägt von Rücktritten, Kooptierungen und weiteren Rücktritten.


Inhalte

Bitte lesen sie alle Positionspapiere sorgfältig! Wer vertritt welche Inhalte? Viele geben an, das ErhalterInnen - Netzwerk fördern zu wollen, seit wir darüber berichten, dass es immer mehr ausgehöhlt wird. Was genau meinen die einzelnen KandidatInnen damit? Wer hat welchen Hintergrund, welche Haltung? Was möchte ich die KandidatInnen auf der Mitgliederversammlung fragen?

Braucht unser Verein einen Aufsichtsrat oder einen Vorstand mit Herz und Hirn, der mit der Basis zusammenarbeitet? Was heißt "Leitbild und Statuten modernisieren"? Alt ist nicht gleich schlecht, das wissen Arche Noah Mitglieder am besten, schließlich sammeln und lieben wir alte Sorten.


Die engagierten Mitglieder, die sich bei ArchemitZukunft zusammengefunden haben, haben einiges erreicht: Durch unser hartnäckiges Einfordern von Mitgliederrechten war es auf den letzten Mitgliederversammlung möglich, über inhaltliche Themen abzustimmen. Sortenschutz ist in der Nutzungsvereinbarung dadurch weiterhin ausgeschlossen, doch Nebenverträge sind erlaubt.

Es gibt noch viel zu tun!

Wer kandidiert? Die 6 Grundpfeiler unserer Arche

Wir sind wieder da

Unsere Homepage war vorübergehend geschlossen - das Gartenzimmer war noch nie geöffnet

Nachdem wir - vom Ausschluss bedroht, weil wir trotz geschlossenen Gartenzimmers mit anderen Mitgliedern kommunizieren - unsere Homepage brav geschlossen haben, wurde uns mitgeteilt, dass das Ausschlussverfahren für 8 langjährige, engagierte Mitglieder fortgesetzt wird. Was genau wir noch tun müssen, um nicht aus dem Verein ausgeschlossen zu werden, wissen wir nicht.

Eins steht fest: ArchemitZukunft sind mehr als 8!

Die  Mitglieder haben auf den Mitgliederversammlungen 2020 gesprochen:


---> Eine Mehrheit ist für die Wiedereinführung des Sortenhandbuchs als Druckwerk

-->   99% wollen, dass bei der Weitergabe von Saatgut Sortenschutz ausgeschlossen ist

-->  Sie wünschen sich ein Zukunftsforum

-->  Die Mehrheit will, dass der Passus "Vergabe und Verkauf von Lizenzen, Rechten und Know-How" wieder aus den Statuten      herausgenommen wird.

 

Das sind auch unsere Anliegen und wir werden uns weiter dafür einsetzen!


In der Zwischenzeit

haben wir 2 weitere Rundschreiben verfasst, Sie finden sie hier zum Nachlesen.

Rundschreiben 13 - Meinungsvielfalt zum Schweigen gebracht Rundschreiben.14: Der Vorstand geht - die Fragen bleiben



Update vom 4.1.2021:  Weihnachtspost vom Vorstand

" Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht."

Kurt Tucholsky 1922


99 Jahre, nachdem Tucholsky das geschrieben hat, haben wir zu Weihnachten einen Brief aus Schiltern erhalten, unterfertigt von der Schriftführerin. Das Schreiben trägt den Titel: "Aufforderung zur Beendigung vereinsschädigenden Verhaltens". Frau Petz schreibt: "Auf der Website sind u.a. rufschädigende, unrichtige und vor allem die Arche Noah insgesamt schädigende Informationen und Aussagen enthalten."

Und führt aus: "Darüber hinaus wurden wir nunmehr mehrfach seitens anderer Vereinsmitglieder darüber informiert, dass unter anderem von Ihnen laufend Schreiben und E-Mails an Mitglieder des Vereins gesendet werden, die ebenfalls unrichtige Informationen und Aussagen enthalten; auch durch die Versendung dieser Schreiben und E-Mails wird die Arche Noah laufend von Ihnen geschädigt."

Schließlich erfolgt eine Drohung: "Wir fordern Sie daher auf, die Website "www.archemitzukunft.net" unverzüglich, spätestens aber bis 7.1.2021 offline zu stellen. Darüber hinaus fordern wir Sie auf, es in Hinkunft zu unterlassen, Schreiben oder E-Mails mit die Arche Noah schädigenden Inhalten zu versenden und dies schriftlich ebenfalls bis zum 7.1.2021 zu bestätigen.  Sollten die oben genannten Fristen ergebnislos verstreichen, sind wir gezwungen, entsprechende rechtliche Schritte in die Wege zu leiten."


Allerdings erfahren wir nicht, was wir ab 7.1. konkret nicht mehr schreiben sollen und worin die angeblichen unrichtigen Informationen usw. bestehen, die Vorwürfe bleiben pauschal und die Anschuldigungen vage.

An dieser Stelle möchten wir festhalten, dass uns der Vorstand in einem Zeitraum von eineinhalb Jahren in keinem der Punkte, die Sie unter "Wussten Sie dass" finden, sachlich widersprochen hat. Trotz zahlreicher Bitten um Stellungnahmen zu den einzelnen Themen und obwohl wir im September ein ausführliches Positionspapier verfasst und dem Vorstand vorgelegt haben. Im Gegenteil: In Folge unserer sorgfältigen Recherchen wurden entweder Tatsachen nach und nach eingestanden oder weiterhin beharrlich geschwiegen.

Alle Informationen auf unserer Homepage betreffen Themen, die in einem demokratischen und gemeinnützigen Verein selbstverständlich und offen diskutiert werden sollten.


Trotz alledem möchten wir weiterhin deeskalierend agieren und haben daher in einer gemeinsamen Antwort unser Gesprächsangebot erneuert. Gleichzeitig müssen wir uns bei dieser Art von Beschuldigungen zur Wehr setzen und sagen klar: Wer uns der Lüge bezichtigt, möge konkret sagen, was er oder sie damit meine.

Wir werden weiterhin für eine Rückbesinnung auf den Gründungsgedanken der Arche Noah eintreten, auf offene, ehrliche und transparente Weise.

Für den Inhalt dieses Textes verantwortlich: Barbara Hable, Peter Englmaier, Helmut Hohengartner, Florian Walter und Rüdiger Stegemann


"Der Verein Arche Noah ist ein Zusammenschluß von Menschen, deren Anliegen es ist, einen Beitrag zur Bewahrung, Nutzung und Weiterentwicklung der Kulturpflanzenvielfalt zu leisten."  (Vorwort zum Sortenkatalog 1998)

Zu unserem Positionspapier Zum Thema Demokratie Wussten Sie, dass ... ?

Selbstversorgung wieder gefragt - Recht auf UN-Recht

Rund ¾ der Welternährung stemmen Kleinbäurinnen und Selbstversorger. Die UNO Vollversammlung hat vor zwei Jahren in einer eigenen Deklaration die Rechte dieser Landbevölkerung in der sogenannten UNDROP Resolution festgeschrieben. Unter Artikel 28 dieser „Landmenschenrechte“ ist explizit das Recht auf Saatgut ausgewiesen. Recht auf Saatgut kann nur verwirklicht werden durch das Recht auf eigene Nachzucht, dem sogenannten Landwirteprivileg. Und dazu braucht es die Erhaltung samenfester Herkünfte ohne F1-Züchtung, CMS und Genschere. Leider ist das Recht auf eigenen Nachbau seit der Verschärfung der Sortenschutzgesetzgebung durch die Annahme der UPOV-Verträge 1991 in den Vertragsländern (darunter Österreich) abgeschafft worden – ein klarer Widerspruch zu UNDROP, die die Rechte indigener Bevölkerung als höherwertig einstuft als Intellektuelle Eigentumstitel.


Bei uns sind Menschen, die sich selbst mit der Nachzucht eigenen Saatgutes beschäftigen, selten geworden. Dabei wären für eine nachhaltige Selbstversorgung gerade diese Menschen so ungemein wichtig. Sie bewahren ja nicht nur verschwindende Kulturpflanzen-Vielfalt sondern viel mehr noch Wissen und Können, mit dieser Vielfalt gut umzugehen. Unter ihren Händen reifen jene Sorten zu Früchten, die Menschen ernähren und erfreuen. Dieses Wissen und Können weiterzugeben ist ein Auftrag für die Zukunft. Darum werden wir uns 2021 in einem besonderen Schwerpunkt der Vernetzung der ErhalterInnen widmen. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

Rundschreiben 12 - Frohe Weihnachten

Offener Brief an Obmann Joannes Maurer: Gemeinsam Lösungen finden

Noch ganz im Eindruck der Mitgliederversammlung haben wir am 1. Dezember ein weiteres Gesprächsangebot an den Vorstand gerichtet. Wir sehen die dringliche Notwendigkeit, gemeinsam Auswege aus der für alle belastenden Situation zu suchen.

Offener Brief an Obmann Maurer vom 1.12.2020

Nach der Mitgliederversammlung ist vor der Mitgliederversammlung - im Frühjahr 2021!

Das war sie nun, die Mitgliederversammlung 2020:


Ein Webinar mit anfangs vielen Videos und der ersten Möglichkeit zur Wortmeldung nach rund 1,5 Stunden. Mit angeblich rund 130 TeilnehmerInnen (angeblich deshalb, weil man/frau als Mitglied keinen Einblick hatte, wie viele und welche andere Mitglieder an der Veranstaltung teilnahmen, wer und ob sich jemand zu Wort gemeldet hatte). Zahlreiche Mitglieder protestierten, weil sie bei den Abstimmungen nicht teilnehmen konnten. Enthaltungen wurden nie abgefragt. Die Meinung des Anwaltes des Vorstandes wurde in vielen Fragen als ultima ratio herangezogen und damit Anträge blockiert.


Lydia Bongartz hat ihr Vorstandsamt zurückgelegt und viele Fehlentwicklungen aufgezeigt. Die vom Vorstand kooptierte Eva-Maria Gantar wurde von den Mitgliedern mit nur 58% der Stimmen bestätigt.


Bei den inhaltlichen Anträgen waren die Mitglieder sehr einheitlicher Meinung; über diese wurde unter "Allfälliges" ca. eineinhalb Stunden nach dem angekündigten Sitzungsende abgestimmt:

  • Die meisten Teilnehmenden wünschten eine Fortsetzung des Zukunftsforums (82%).
  • Fast allen bereitet der Passus „Verkauf und Vergabe von Lizenzen, Rechten und Know How“ in den Statuten Sorge (94%).
  • Die Mitglieder sind eindeutig dafür, dass Sortenschutz bei der Weitergabe von Saatgut ausgeschlossen wird (99%).


Mehrfach festgehalten wurde vom Obmann, dass die nächste (außerordentliche) Mitgliederversammlung bereits im Frühjahr 2021 stattfinden und Neuwahlen bringen wird.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihre Mitgliedschaft bei der Arche Noah zu beenden, bitten wir Sie, zumindest noch bis zu dieser Mitgliederversammlung zuzuwarten und dort nochmals Ihre Rechte als kritisches Mitglied zu nutzen!


Wir bemühen uns, raschestmöglich das offizielle Protokoll der Mitgliederversammlung mit den genauen Informationen zu den Abstimmungen (wie viele der teilnehmenden Mitglieder waren jeweils anwesend? wie viele haben abgestimmt?) zu erhalten, um es Ihnen hier zur Verfügung zu stellen. Insbesondere interessiert sind wir an der Klärung, wie es zu dem fehlerhaften Ergebnis im Abstimmungsprogramm kommen konnte  (99% pro Stimmen und 4% contra-Stimmen bei der Abstimmung zum Sortenschutz)


Waren Sie auch dabei? Wie haben Sie die Mitgliederversammlung erlebt? Möchten Sie sich mit anderen über Ihre Gedanken dazu auszutauschen? Oder konnten Sie leider nicht teilnehmen und möchten direkt und persönlich von anderen Mitgliedern hören, wie sie die Mitgliederversammlung erlebt haben?

Wir möchten Sie zur "Nachlese" einladen! Bei Interesse bitte um ein kurzes Mail an gemeinsam@archemitzukunft.net und wir melden uns bei Ihnen. Alle Mitglieder der Arche Noah sind willkommen!


Lassen Sie uns gemeinsam an der Zukunft unserer Arche arbeiten, in einem konstruktiven, fairen und transparenten Dialog!


Rundschreiben 11 vom 14.12.2020: 99% gegen Sortenschutz

Unser Rundschreiben vom 26.11.2020: Von den Finanzen, dem Samenarchiv und dem Kredit

Kurz vor der Mitgliederversammlung melden wir uns noch einmal mit einem Thema, das uns und vielen Mitgliedern große Sorgen macht: Die finanzielle Situation unseres Vereins. Sie ist der Grund, der uns für die Auflösung des Büros in Brüssel, für Einsparungen in der Betreuung des Netzwerks und die Verweigerung eines Zukunftsforums genannt wird.
Zu den TOP 3 bis 5 bei der Mitgliederversammlung sind also kritische Fragen angebrachtIst die Arche ein Sanierungsfall? Die budgetierte Einnahmensteigerung für 2020 – ist sie realistisch? Fundraising zum Stopfen von Budgetlöchern? Was passiert, wenn das Bankdarlehen nicht zurückgezahlt werden kann? Gibt es einen Plan, dass die wertvollen Sorten nicht an den Meistbietenden verscherbelt werden können? Vertritt die Rechnungsprüfung noch die Interessen der Mitglieder?
Nutzen Sie Ihr Fragerecht bei der Mitgliederversammlung!
Rundschreiben 10 vom 26.11.2020: Von den Finanzen

Was passiert mit dem Samenarchiv bei einer Insolvenz der Arche Noah? Warum ist die Rechnungsprüferin befangen? Was halten Sie von der neuen Samenarchiv- und Erhaltungsstrategie?
Unsere Anträge zur Mitgliederversammlung (Update vom 19. 11. 2020)


Die Versammlung der Mitglieder ist das oberste Gremium des Vereins. Ein wesentliches, in den Statuten festgelegtes Recht von Mitgliedern ist es, Anträge zu den Tagesordnungspunkten zu stellen, damit über diese bei der Mitgliederversammlung abgestimmt wird.  Dieses Recht ist ein wichtiges basisdemokratisches Gegengewicht zum Informations- und Gestaltungsmonopol des Vorstandes.


Der Vorstand 2019 sah das anders: Bei der Mitgliederversammlung 2019 wurden die Anträge von Mitgliedern nicht veröffentlicht und nur vereinzelt und teilweise verändert in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht. Die betroffenen Mitglieder haben deshalb die vereinsinterne Schlichtungsstelle angerufen.


Der Vorstand 2020 sieht das immer noch anders: Alle, die dieses Jahr Anträge eingereicht haben, bekamen vom Vorstand die Auskunft, dass "die Anträge aufbereitet und einer juristischen und inhaltlichen Prüfung unterzogen werden", bevor sie veröffentlicht werden. Gegen Vorschläge für eine verbesserte Formulierung ist sicherlich nichts einzuwenden. Jedoch: Eine inhaltliche „Aufbereitung“ der Anträge durch den Vorstand und eine "juristische und inhaltliche Prüfung“ gehen weit darüber hinaus, sind ein Eingriff in die demokratische Willensbildung der Mitgliederversammlung und in den Statuten nicht vorgesehen. Aufgabe des Vorstands ist es einzig, Anträge entgegenzunehmen und in die Tagesordnung aufzunehmen, nicht aber, zu beurteilen, ob sie der Mitgliederversammlung zumutbar sind. Alles Anträge sind abstimmungsfähig, sie wurden ordnungsgemäß und fristgerecht gestellt.


Welche Auswirkungen hat diese Vorgangsweise? Die Anträge wurden zwar zwei (!) Tage vor der Mitgliederversammlung im Gartenzimmer veröffentlicht, jedoch teilweise inhaltlich uminterpretiert (so wurde aus dem Antrag auf statutengemäße Erweiterung des Vorstands eine Abstimmung gemacht, die den Statuten widerspricht – nämlich dass der Vorstand auf 7 bis 8 Personen beschränkt sein soll, also das Ganze ins Gegenteil verkehrt). In einem anderem Fall wurde der ursprüngliche Erläuterungstext - so im Antrag zur Befangenheit der Rechnungsprüferin - nicht veröffentlicht. Andere Anträge (z.B. zur Sicherung des Saatguts) wurden in ihrer Gesamtheit abgelehnt, obwohl sie eindeutig und inhaltlich folgerichtig Tagesordnungspunkten zugeordnet waren. Die allen Anträgen beigefügten Kommentare des Vorstandes sprechen für sich selbst.


Hier finden Sie die Anträge vollständig, in Originalfassung und mit einer ausführlichen Begründung durch die VerfasserInnen:


Unser Rundschreiben vom 20.11.2020: Wer schweigt stimmt zu?!

Viele Reaktionen haben uns auf unser letztes Rundschreiben erreicht. Das macht uns Mut, weiter zu tun. Doch in vielen Mails kommt zum Ausdruck, dass dies nicht mehr die Arche ist, in der man sich zu Hause fühlt. Das bedauern wir sehr. Sollten auch Sie sich mit den Gedanken tragen, aus dem Verein auszutreten, bitten wir Sie, diesen Schritt reiflich zu überdenken. 
Was wir sehen, ist eine Arche Noah, die sich weiter und weiter von ihren eigentlichen Kernaufgaben entfernt, hin zu einem hippen Fundraising-Konzern. Eine Arche Noah, die auf die Autobahn geraten ist und am sinnlos gewordenen Steuerrad ruft der Vorstand: „Da müssen wir jetzt geradeaus weiter, geht nicht anders!“

© Svenja Hillström 

Wir wissen aber auch, dass jede Autobahn eine Abfahrt hat und dass man jedes Boot wieder ins Wasser bringen kann und dann schwimmt es frei mit seiner vielfältigen Ladung.

Wir wollen durch unser Engagement erreichen, dass Sie als Mitglied in der Arche wieder etwas zu sagen haben, Sie gehört werden.


Den gesamten Text unseres Rundschreibens finden Sie hier:

Rundschreiben 9 vom 20.11.2020: Wer schweigt stimmt zu?!

Update vom 10.11.2020: Sortenschutz bei der Weitergabe von Arche Noah Saatgut endlich ausgeschlossen!

An dieser Stelle gute Neuigkeiten für die Saatgutsouveränität:

Die Arche Noah Nutzungsvereinbarung wurde endlich abgeändert.

Seit der Zusage am 1.2.2020, im Jahr 2020 keinen Sortenschutz auf vom Verein Arche Noah abgegebenes Saatgut und Produkte daraus zuzulassen, sind 9 Monate vergangen. Der entsprechende Satzteil wurde erst im September aus den Nutzungsbedingungen entfernt.


Warum ist das wichtig?  Sorten mit Züchterschutz sind für den Saatguttausch und das Sortenhandbuch verloren. Für NutzerInnen  werden Nachbaugebühren (Lizenzgebühren) fällig. Eine Privatisierung unseres Saatguts, das wir für die Allgemeinheit seit Jahrzehnten erhalten, widerspricht allen Grundsätzen, für die Arche Noah steht.


Wir freuen uns über diesen weiteren kleinen Schritt auf dem Weg zur Sicherung des Arche Noah Saatguts als Gemeingut! Es ist ein kleiner Schritt, denn die Nutzungsvereinbarungen bergen noch andere Unsicherheiten, so sind etwa Nebenverträge (die die Regelungen der Nutzungsvereinbarung aufheben) noch immer nicht dezidiert ausgeschlossen und im sogenannten Pflanzenvisum wird die Möglichkeit von Nebenverträgen ausdrücklich erwähnt. Wir befürchten, dass dies als Schlupfloch benutzt werden könnte und Sortenschutz durch die Hintertür zulässt.

Bild: Nikkolo Feuermacher 2019

Seit wann wird gelten die geänderten Nutzungsbedingungen? Und was ist mit dem Saatgut, das zwischen 1. Februar und 15. September 2020 abgegeben wurde? Die bei der Mitgliederversammlung am 1.2.2020 vorgestellten Nutzungsbedingungen waren nach unseren Recherchen bis etwa 15. 9. 2020 incl. Sortenschutz in Kraft. Bei der Ausgabe von Bohnensaatgut im Frühling wurde diese Vereinbarung verwendet. Auch Mitgliedern, die eigenes Saatgut an Firmen abgaben, wurde die Vereinbarung vom Februar geschickt. Im Juni bekräftigte der Geschäftsführer auf Nachfrage noch einmal die Gültigkeit der Vereinbarung vom 1.2.2020.


Und wie war´s vorher geregelt?

Es bleibt die Frage, ob in diesem Zeitraum und im Zeitraum davor (ohne Weitergaberegelung: 21.1.2019-2.1.2020) Arche Noah Saatgut an Firmen abgegeben wurde. Am 21. Jänner 2019 setzte der Vorstand die bis dahin gültige Materialübertragungsvereinbarung im Zuge der Distanzierung von Schrefels Diversitatis-Stiftung außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gab es gar keine Regelungen für die Weitergabe von Saatgut an Firmen. Erst nach unseren ersten Rundschreiben und vielen Nachfragen beim Vorstand wurden Nutzungsbedingungen ausgearbeitet. Aufgrund der Turbulenzen im ersten Teil der Versammlung kamen sie damals noch nicht zur Abstimmung. Glücklicherweise.

Nach der Versammlung bekamen wir sie zur Einsicht und lasen den besorgniserregenden Inhalt: Nebenverträge vorgesehen, Sortenschutz erlaubt, Gentechnik als Mittel zur Erhöhung der Biodiversität bezeichnet!? Bis zum zweiten Teil der Mitgliederversammlung wurde nach unserer Intervention der gentechnikfreundliche Satz entfernt. Dann folgte die Zusage, Sortenschutz vorläufig im Jahr 2020 auszuschließen,.


Auf der Homepage sind jetzt die neuen, korrigierten Nutzungsbedingungen veröffentlicht. In der Fußzeile ist erkennbar, dass sie vom September datieren, ein genaues Datum fehlt. Nach unseren Recherchen wurde das pdf am 15.9. erstellt. Beim Dokument selbst ist eine Gültigkeit ab 1.2.2020 angegeben.   Eine Nutzungsvereinbarung, die erst im September abgeändert wurde, kann aber vorher – also von Februar bis Mitte September - nicht gültig gewesen sein.

Hier der geänderte Satz (blau Hinterlegtes wurde entfernt):

Weitere Hintergrundinformationen zum Thema:

Rundschreiben 6: Bericht über die Mitgliederversammlung Rundschreiben 7: Eine Mehrheit fürs Sortenhandbuch Die Anhänge zu den Rundschreiben finden Sie hier
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