Betreff: Paprika (Capsicum annuum) ‘Sweet Chocolate‘
Einwendung gegen den Antrag auf Sortenzulassung nach § 55 SaatG 1997
Der Paprika ‘Sweet Chocolate‘ wurde vor ca. 60 Jahren von Prof. Elwyn Meader gezüchtet und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. "I was working for the taxpayer and the results onfmy work belonged to them." (Elwyn Meader)
Seitdem wird diese Sorte europaweit in Saatgutnetzwerken in Verkehr gebracht. Im Arche Noah Sortenhandbuch ist die Nutzung der Sorte durch etliche Personen seit dem Jahr 2000 dokumentiert. In österreichischen Saatgutnetzwerken wird sie also seit mindestens 22 Jahren vermehrt und weitergegeben.
Die Sorte erfreut sich großer Beliebtheit. 2010 wurde sie unter der Sortennummer 20707 in der österreichischen Sortenliste „für den Anbau unter besonderen Bedingungen“ zugelassen und gilt somit als pflanzengenetische Ressource. Zulassungsinhaberin ist die Firma Reinsaat in St. Leonhard am Hornerwald. Laut Mitteilung der Firma Reinsaat auf deren Homepage befindet sich die genannte Sorte im Zulassungsverfahren zur Hochstufung ins Normalsortiment (EU-Handelssorte). Laut Österreichischer Saatgutverordnung § 4 (3) verliert eine Sorte mit der Registrierung zum Zulassungsverfahren ihren Status als pflanzengenetische Ressource und darf somit von den bisherigen Nutzer:innen und Erhalter:innen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Aus diesem Grund erheben wir Einwendung gegen:
1. die Aufnahme der Sorte in das Zulassungsverfahren
2. die Zulassung der Sorte als Hochzuchtsorte (Normalsortiment)
3. die Verwendung des Namens „Sweet Chocolate“ für eine Hochzuchtsorte (Normalsortiment) gemäß § 55 SaatG 1997
Begründung:
ad 1: A). Durch die Aufnahme in das Zulassungsverfahren werden die Rechte der bisherigen Erhalter:innen und Nutzer:innen der Sorte verletzt. Sowohl der internationale Saatgutvertrag ITPGR-FAO, als auch die UNDROP-Deklaration garantieren das Recht der Bauern bzw. das Recht der Kleinbäuerinnen und der ländlichen Bevölkerung, Saatgut zu vermehren, zu lagern, zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen.
B). Eine Ausschaltung der Rechte der bisherigen Nutzer:innen ist mit der EUBiodiversitätsstrategie unvereinbar. Die Registrierung als zusätzlicher Züchter einer Hochleistungssorte ist zwar theoretisch möglich, jedoch in der Praxis für die Erhalter:innen nicht zumutbar und setzt die Verwendung genetisch identen Materials voraus. Dadurch ginge die intravarietale Diversität dieser Sorte und somit ihre Anpassungsfähigkeit verloren. Alle dürften dann nur noch die im Sortenregister beschriebene Linie in Verkehr bringen. Im Sinne der Erhaltung einer genetischen Diversität ist es von großer Wichtigkeit, die In-situVermehrung an möglichst vielen verschiedenen Standorten zu ermöglichen und zu fördern.
C) Der Sortenname ist bereits eingeführt. Eine Hochzuchtsorte, die den DUS-Kriterien entsprechen muss und laut Firma Reinsaat auch züchterisch bearbeitet worden ist5 , kann daher nicht unter dem bereits verwendeten und gebräuchlichen Namen einer beliebten Erhaltungssorte zum Zulassungsverfahren zugelassen werden.
ad 2: Da die Aufnahme in das Zulassungsverfahren bereits erfolgt ist, richtet sich unser Einspruch auf eine möglichst schnelle Ablehnung der Hochstufung der Sorte ...........