Fußnoten

Hier finden Sie zu jeder Aussage eine Quellenangabe und Originalzitate.

Bitte lesen Sie selbst die geplanten § und vergleichen Sie vorher/nachher.

(1)  Leitantrag des Vorstands:

§ VI. VEREINSORGANE: Organe des Vereins sind 1. Mitgliederversammlung 2. Vorstand 3. Geschäftsführung 4. Ethikrat 5. Prüfungspersonen

 aktuelle Statuten:

§ 8 VEREINSORGANE: Organe des Vereins sind a) Mitgliederversammlung; b) Vorstand; c) Geschäftsführer/in; d) Rechnungsprüfer/in; e) Wissenschaftlicher Beirat; f) Schiedsgericht


(2)  Leitantrag des Vorstands:

§ VII Abs 1.4 c) i) Mindestens 100 ordentliche Mitglieder können schriftlich verlangen, dass ein zusätzlicher Beschlusspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Mitglieder-versammlung gesetzt und bekannt gemacht werden muss. [...]

§ VII Abs 1.4.c) ii) Mindestens 50 ordentliche Mitglieder können schriftlich verlangen, dass ein zusätzlicher Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung gesetzt und bekannt gemacht wird, zu dem eine Diskussion erfolgen soll, aber keine Beschlüsse gefasst werden dürfen. [...]

 aktuelle Statuten:

§ 9 Abs 3. [..] Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind mind. zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen. [...]

Zurück zum Text

(3)  Leitantrag des Vorstands:

§ VIII. 1. Der Vorstand ist neben der Geschäftsführung ein Leitungsorgan des Vereins im Sinn des § 5 Abs 3 VerG.

§ IX Abs 2.1. Der Geschäftsführung obliegt gemeinsam mit dem Vorstand die Leitung des Vereins. Ihr kommt dabei unter Beachtung der Genehmigungserfordernisse gemäß der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung die gesamte Leitung des Vereins zu, soweit einzelne Leitungsaufgaben nicht in den Statuten dem Vorstand vorbehalten sind.

§ IX Abs 2.1. f) (dazu gehören insbesondere) Entwicklung von Maßnahmen und Strategien zur Sicherung der Einnahmen des Vereins.


aktuelle Statuten:

§ 12 Abs 1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.

§ 14 Geschäftsführung – Auf Beschluss des Vorstandes können einige seiner Funktionen von einem/einer bestellten GeschäftsführerIn ausgeführt werden. [..]

Vergl. dazu auch Factsheet des Vorstands: „ [...] Der Vorstand wechselt gegenüber der Geschäftsführung in eine direkte Vorgesetztenrolle, die eher der eines „Aufsichtsrates“ entspricht.“

 

(4)  Zitat Anmerkung des Vorstands zu § IX: „Die GF wird als eines von 2 Leitungsorganen fix etabliert, die Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und GF wird grundsätzlich festgelegt und kann nicht einseitig verändert werden.“

Anmerkung des Vorstands zu § VIII Abs 3 c): Die „Hoheit“ über die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung liegt beim Vorstand, er hat aber nicht das Recht, Geschäftsführungsaufgaben, die in den Statuten genannt sind, in einer Geschäftsordnung an sich zu ziehen.“

Zurück zum Text

(5)  Die Sorte „Shintokiva“ wurde jahrelang über das Sortenhandbuch weitergegeben und von mehreren Erhalter*innen angeboten. Das  kann bis 2015/16 nachgewiesen werden (letzte Ausgabe des gedruckten Sortenhandbuchs). 2019 wurde sie als Handelssorte gelistet – angemeldet von einer Saatgutfirma, die in regem Austausch mit Arche Noah steht – seitdem wurde sie aus dem Online-Sortenhandbuch gestrichen.

Quellen: Sortenhandbücher, Österreichische Sortenliste 2020, S.41.

 

(6)  Leitantrag des Vorstands:

§ XIV Abs 4. Informationen und Unterlagen, die im Mitgliederbereich veröffentlicht oder im Zuge einer Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich der vereinsinternen Diskussion und Vorbereitung der Beschlussfassung und dürfen – außer soweit dies für Zwecke der Vereinsarbeit oder zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten unbedingt erforderlich ist – von den Mitgliedern nicht an vereinsfremde Personen weitergegeben und jedenfalls nicht an die Öffentlichkeit getragen werden.


Aktuelle Statuten:

§ 7 Abs 5. Zur Verschwiegenheit – geschäftliche Belange betreffend – sind insbesondere die Vorstandsmitglieder, die Mitglieder der Geschäftsführung und die Sekretär/innen bzw. Rechnungsprüfer/innen verpflichtet.

Zurück zum Text

(7)  Leitantrag des Vorstands:

§ V Abs 4.1. c) Ausschluss: Der Vorstand kenn einzelne Mitglieder jederzeit aus wichtigem Grund ausschließen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die grobe Verletzung der Mitgliedspflichten, ein Verstoß gegen die Interessen des Vereins oder ein unehrenhaftes Verhalten, welches das Vertrauensverhältnis zwischen Verein und Mitglied nachhaltig erschüttert.

 

(8)  Leitantrag des Vorstands:

§ V Abs 4.1.c) [...] Das Mitglied kann binnen vier Wochen nach Erhalt des Beschlusses einen schriftlichen Einspruch an den Ethikrat richten. In diesem Fall ruhen alle Mitgliederrechte (nicht aber die Pflichten) bis zur Entscheidung durch den Ethikrat.


 Aktuelle Statuten:

§ 10 Abs 6. (Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:) Entscheidung über Ausschlüsse von Mitgliedern.

§ 9 Abs 5 [....] Folgende Beschlüsse bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder: [...] c) Bestätigung des Ausschlusses von Mitgliedern durch den Vorstand.

 

(9)  Leitantrag des Vorstands:

§ VIII Abs 1.5. Die Funktion eines Vorstandsmitglieds endet durch Zeitablauf, Rücktritt, Tod, Verlust der Vereinsmitgliedschaft oder Abberufung (durch die Mitgliederversammlung).

[.....] Funktionsende durch Verlust der Vereinsmitgliedschaft: Die Vorstandsfunktion endet bei Verlust der Vereinsmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.

§ VIII Abs 2.4. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ist für folgende Beschlüsse notwendig, bei deren Beschlussfassung immer mindestens 50 Prozent der Vorstandsmitglieder anwesend sein müssen:

§ VIII Abs 2.4. c) Ausschluss von Vereinsmitgliedern


 Aktuelle Statuten:

§ 11 Abs 7. Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung durch die Mitgliederversammlung oder Rücktritt.

Zurück zum Text
Share by: